Vor Kurzem veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie „VAT in the Digital Age“ („ViDA“), wobei der darin vorgestellte Vorschlag zur „Single VAT Registration“ („SVR“) die Befreiung von der oftmals als Last empfundenen Registrierungspflicht im EU-Ausland sowie administrative Entlastungen bringen soll. Die Anwendung der neuen Regelungen ist für den 1.1.2025 vorgesehen.
Insbesondere die Registrierungspflicht für Geschäftsfälle ohne direkte steuerliche Wirkungen oder ohne der Beteiligung Dritter – wie das innergemeinschaftliche Verbringen – soll durch die SVR ermöglichen, im EU-Ausland meldepflichtige Transaktionen im Sitzstaat zu melden. Dadurch werden für viele Steuerpflichtige Registrierungspflichten im EU-Ausland entfallen. Die Ausdehnung des One-Stop-Shop (OSS) und des Import-One-Stop-Shop (IOSS) soll dies ermöglichen.
Die Vorschläge der Kommission umfassen sowohl den B2B- als auch den B2C-Bereich, beispielsweise:
Von den vorgeschlagenen Maßnahmen wird zwar größtenteils der Onlinehandel profitieren, jedoch nicht nur, da bspw Steuerpflichtige mit Konsignationslagern im Ausland nicht mehr die Voraussetzungen der Vereinfachungsregelung zu erfüllen haben werden, um eine Registrierungsverpflichtung im Lagerland zu vermeiden. Künftig wird die Bestückung des Lagers im OSS zu melden sein. Auch der erweiterte Übergang der Steuerschuld bei B2B-Umsätzen im EU-Ausland wird viele Steuerpflichtige entlasten. Da der Vorschlag der EU-Kommission jedoch viele „wunde Punkte“ trifft, bleibt dennoch vorerst abzuwarten, ob alle Mitgliedstaaten mit dem Vorschlag einverstanden sind.
Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.