Posted: 20 Apr. 2023 5 min. read

Verlängerung Energiekostenzuschuss I: Richtlinie wurde veröffentlicht

Aufgrund der anhaltenden Teuerung der Energiepreise wurde bereits im Rahmen der Novellierung des UEZG im Februar die Ausweitung des Förderzeitraumes des Energiekostenzuschusses I auf das Q4 2022 gesetzlich verankert. Mit 17. April wurde nun die Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft für den Energiekostenzuschuss I für das Q4 2022 veröffentlicht, welche die Details zur Förderung sowie deren Abwicklung regelt.

 

Beim auf das Q4 2022 verlängerten Energiekostenzuschuss I werden neben den Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe (letztere wie bereits für den Zeitraum Februar bis September bekannt nur in Basisstufe 1) für den Zeitraum Oktober bis Dezember nun auch die Mehrkosten für extern bezogene Wärme, Kälte (inkl. Fernwärme) und Dampf gefördert.

 

Unverändert bleibt für den Energiekostenzuschuss I im Q4 2022 jedoch das Erfordernis der Energieintensität (Energiebeschaffungskosten iHv mind. 3% des Produktionswertes), um antragsberechtigt zu sein. Die Energieintensität ist dabei prinzipiell weiterhin auf Basis des Jahresabschlusses 2021 zu ermitteln, allerdings können förderungswerbende Unternehmen in der Basisstufe 1 für die Ermittlung der Energieintensität weiterhin einen alternativen Vergleichszeitraum heranziehen, der diesmal das gesamte Jahr 2022 umfasst (anstelle nur der Monate Jänner 2022 bis September 2022). Ebenso wurde die Voraussetzung der Einhaltung von spezifischen Energiesparmaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Weitgehend unverändert bleiben die Auflagen und Bedingungen zur Gewährung des Energiekostenzuschusses (Begrenzung von Bonuszahlungen, Spekulationsverbot, etc.).

 

Als begrüßenswerte Änderung wurde die Liste besonders betroffener Sektoren, welche im Verlustfall auch für die vierte Zuschussstufe und somit für max. Zuschüsse von bis zu EUR 50 Mio. antragsberechtigt sind, um eine Vielzahl an Branchen erweitert, mitunter um den Bergbau sowie die Herstellung diverser Produkte wie Lebensmittel, pharmazeutische Grundstoffe, Keramik oder Zement.

 

Der Energiekostenzuschuss I für das Q4 2022 kann mit einem bereits gewährten Energiekostenzuschuss für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022 kumuliert werden, wobei nach erster Auskunft der aws für den Zeitraum Q4 2022 die Zuschussobergrenzen der einzelnen Förderstufen neuerlich (zusätzlich) zur Verfügung stehen; bspw. können in der Basisstufe 1 erneut bis zu EUR 400.000 Zuschuss gewährt werden. Betreffend minimalen Zuschuss muss aufgrund des kürzeren Förderzeitraums jedoch nur mehr eine betragsmäßige Zuschussuntergrenze von EUR 750 anstelle der bisherigen EUR 2.000 erreicht werden.

 

Die Antragstellung erfolgt im Zeitraum vom 17. April bis 3. Juli 2023 (nachdem der Voranmeldungszeitraum mit 14. April 2023 endete) wiederum über den aws-Fördermanager, wobei erneut das first come first served Prinzip zur Anwendung gelangt. Gemäß der veröffentlichten Förderrichtlinie sollen Förderzusagen bis spätestens 30. September 2023 erteilt werden und die tatsächliche Auszahlung bis Jahresende erfolgen.  

Die nunmehr veröffentlichte Förderrichtlinie und deren Inhalte gelten allesamt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, die für die nächsten Tage erwartet wird.

 

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Ihr Kontakt

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Partner | Deloitte Österreich

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet Florian Laure schwerpunktmäßig international agierende Unternehmen und Konzerne im Bereich internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht. Sein Beratungsfokus liegt dabei auf der steuerlichen Begleitung von M&A Transaktionen als auch im Bereich grenzüberschreitender (Re)Strukturierungen. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Expertise im Bereich F&E und IP aus steuerlicher Sicht und begleitet nationale und international agierende Unternehmen bei der Erarbeitung optimaler Förderstrategien sowie bei der steuerlichen F&E- und IP-Strukturierung. Fachautor und Fachvortragender.

David Simon

David Simon

Manager Audit & Assurance | Deloitte Österreich

David Simon verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Abschlussprüfung von nationalen und internationalen Unternehmen, der Vertragspartnerprüfung in Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung von 2014 sowie in der Prüfung von öffentlichen Fördermitteln. Sein Schwerpunkt liegt in der Abwicklung von EU-Fördermittelprüfungen sowie Bestätigungen in Verbindung mit COVID-Förderungen der österreichischen Bundesregierung.

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Consultant | Deloitte Österreich

Denise Rosenitsch ist als Förderexpertin im Bereich Global Investment & Innovation Incentives zuständig für indirekte und direkte, nationale Förderungen. Sie begleitet Unternehmen bei der Beantragung von Förderungen für F&E- und Investitionsprojekte sowie der österreichischen Forschungsprämie. Während Ihres Studiums im Bereich der internationalen Betriebswirtschaft war sie in einer mittleren Steuerberatungskanzlei tätig, wo sie vor allem für die Abwicklung der Investitionsprämie zuständig war.