Posted: 03 Jul. 2024 5 min. read

Ab jetzt beantragbar: Energiekostenpauschale 2

Wie bereits für das Jahr 2022, gibt es ab sofort auch für das Jahr 2023 für Kleinst- und Kleinunternehmer die Möglichkeit, das Energiekostenpauschale 2 zu beantragen.

Die Antragstellung ist bis 08.08.2024 12:00 Uhr wieder über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Dazu ist neben der Registrierung im USP eine Handy-Signatur oder eine ID Austria erforderlich. 

Sofern der:die USP-Benutzer:in keine Berechtigung für den Service „Förderung beantragen“ hat, muss der:die USP-Administrator:in, eine Zuordnung für den:die USP Benutzer:in einrichten. Danach kann der Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen 2" verwendet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

Im Antrag ist neben den allgemeinen Angaben auch der der Jahresumsatz 2023 anzugeben, der in die folgenden Umsatzklassen einzuordnen ist: 

 

  • Stufe 1: EUR 10.000,00 bis EUR 35.000,00 

  • Stufe 2: EUR 35.000,01 bis EUR 99.999,99 

  • Stufe 3: EUR 100.000,00 bis EUR 199.999,99 

  • Stufe 4: EUR 200.000,00 bis EUR 299.999,99  

  • Stufe 5: EUR 300.000,00 bis EUR 400.000,00

     

Der Jahresumsatz ergibt sich aus der Summe der in der Kennzahl 000 der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen gemeldeten oder unterjährig bescheidmäßig festgesetzten Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die für das Kalenderjahr 2023 gemeldeten Monats- bzw. Quartalswerte sind zu addieren und um die in den Zusammenfassenden Meldungen gemeldeten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erhöhen. Betragen die Umsätze weniger als EUR 35.000,01 oder es liegt eine unechte Umsatzsteuerbefreiung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor, sind die Erträge bzw. Betriebseinnahmen der Steuererklärungskennzahlen 9040 und 9050 des Kalenderjahres 2023 heranzuziehen.

 

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Energiekosten-

pauschales 2.

Förderungsfähig sind:

 

  • bestehende Klein- und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, 

  • deren Jahresumsatz zwischen EUR 10.000,00 bis maximal EUR 400.000,00 liegt. Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2023.

     

Ausgeschlossen sind insbesondere:

 

  • öffentliche Unternehmen, 

  • Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, 

  • Realitätenwesen und Landwirtschaft, 

  • verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe,

  • Unternehmen, über die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung eine Verbandsgeldbuße verhängt wurde bei der der Zeitpunkt der Tatbegehung nicht länger als fünf Jahre vor Antragsstellung zurückliegt,

  • Unternehmen und Gesellschaften, gegen die oder gegen deren geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung 

    ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder

    die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen,

     

  • Unternehmen, gegen die die EU-Sanktionen verhängt hat,

  • Unternehmen, die in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben werden sowie Personen in Stellung als Gesellschafter einer solchen Gesellschaft,

  • Unternehmen, die für den förderungsfähigen Zeitraum bereits einen Antrag für ein anderes Förderprogramm (z.B. für den Energiekostenzuschuss 2) gestellt haben. 

 

Berechnung und Abwicklung der Energiekostenpauschale 2:

 

  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). 

  • Es gibt mehrere Förderperioden zur Auswahl, um eine mögliche Doppelförderung mit anderen Förderinstrumenten umgehen zu können.

  • Wird als De-Minimis Beihilfe gewährt.

  • Die Förderhöhe liegt zwischen EUR 167,50 und EUR 2.685,00 und ergibt sich in Abhängigkeit der Branche und des Jahresumsatzes.

     

Weitere Informationen entnehmen Sie der Websites www.energiekostenpauschale.at und www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.

 

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Stefan Todtner, MSc

Stefan Todtner, MSc

Consultant | Deloitte Österreich

Stefan Todtner ist Consultant in der Steuerberatung am Deloitte Standort Graz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der KMU-Beratung und der Betreuung und Abwicklung von Investitions- und Aufwandszuschüssen. Darüber hinaus verfügt er über Know-how in den Bereichen Unternehmensgründungen und der steuerlichen Behandlung von Land- und Forstwirtschaften.

Mag. Elisabeth Puntigam

Mag. Elisabeth Puntigam

Director Steuerberatung | Deloitte Styria

Elisabeth Puntigam ist Steuerberaterin und seit 2008 bei Deloitte Styria tätig. Als Expertin in der KMU Beratung unterstützt sie unsere Klient:innen in allen Fragen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit aufkommen sowie bei schwierigen Fragen in Bezug auf Rechnungswesen und Jahresabschlusserstellung. Sie betreut vor allem Ärztinnen und Ärzte, Freiberufler:innen und Unternehmensgründer:innen.