Posted: 24 Jul. 2024 3 min. read

Anhebung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

Anhebung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ab 2024 auf EUR 600

Überblick

 

Bestimmte private Ausgaben können zur Steuerminderung des:der Steuerpflichtigen beitragen. Derartige Ausgaben stellen zum Beispiel Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften dar, deren maximal steuerlich absetzbare Höhe erstmals seit 2012 ab dem Jahr 2024 angehoben wurde.

 

Kirchenbeiträge als Sonderausgaben

 

Sonderausgaben, wie zum Beispiel Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften, Steuerberatungskosten sowie diverse Spenden können teils unbeschränkt, teils nur bis zu einer bestimmten Höhe in der Steuererklärung als steuerlich abzugsfähig geltend gemacht werden. Während die Steuerberatungskosten grds ohne betragliche Beschränkung berücksichtigt werden können, hat der Gesetzgeber bei der Berücksichtigung der Kirchenbeiträge und Spenden Grenzen gesetzt.

Bis inklusive dem Jahr 2023 konnten maximal EUR 400 der geleisteten Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften als Sonderausgaben in der Steuererklärung des:der Steuerpflichtigen angesetzt werden. Diese Obergrenze war seit 2012 unverändert geblieben. Nun kommt es erstmalig seit dem Jahr 2012 zur Anhebung des absetzbaren Höchstbetrags auf EUR 600. Diese Anhebung ist ab der Veranlagung des Jahres 2024 anwendbar.

Folgendes bleibt unverändert: die Beiträge werden von der Religionsgemeinschaft im elektronischen Wege direkt an die Finanzverwaltung bekanntgegeben. Für den:die Steuerpflichtige:n müssen die eigenen Informationen wie die Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum an die leistende Religionsgemeinschaft bekannt gegeben werden, damit diese automatisch im Rahmen der Veranlagung der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Dies gilt nicht für Beiträge an ausländische Religionsgemeinschaften, welche weiterhin vom Steuerzahler selbst im Rahmen der Steuererklärung zu erklären sind.

 

Fazit

 

Ab 2024 können bis zu EUR 600 der geleisteten Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies ist insofern sehr positiv zu werten, da der Maximalbetrag von EUR 400 seit 2012 unverändert war.

 

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Mag. Aziza Avizova, LLB.oec

Mag. Aziza Avizova, LLB.oec

Senior Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Aziza Avizova ist als Senior Consultant in der Steuerberatung bei Deloitte Wien tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beratung iZm dem internationalen Einsatz von Mitarbeitern.

Mag. Christopher Czermak, LL.M.

Mag. Christopher Czermak, LL.M.

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Christopher Czermak ist als Manager in der Steuerberatung im Bereich Global Employer Services bei Deloitte Wien tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beratung iZm dem internationalen Einsatz von Mitarbeitern.