Seit dem 1.1.2024 ist das ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, das die bisherige Rundfunkgebühr (GIS-Gebühr) durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, sondern auch kommunalsteuerpflichtige Unternehmen. Diese müssen je Gemeinde, in der sie mindestens eine Betriebsstätte unterhalten, den ORF-Beitrag basierend auf den Regelungen des Kommunalsteuergesetzes entrichten. Durch die Anknüpfung an die Kommunalsteuer soll - abgesehen von einer initialen Anmeldung bis zum 15.4.2024 - kein Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen entstehen.
Die Meldepflicht im Zusammenhang mit den ORF-Beiträgen umfasst den Beginn und das Ende ihrer Beitragspflicht sowie Änderungen ihrer persönlichen Daten. Diese Anmeldung ist laut Gesetz grundsätzlich verpflichtend. Die ORF-Beitrags Service GmbH erläutert auf ihrer Website jedoch, dass kommunalsteuerpflichtige Betriebe aufgrund der Übermittlung ihrer Kommunalsteuerdaten automatisch registriert werden. Die Ermittlung der Beitragsschuld erfolgt jedenfalls automatisch basierend auf der Kommunalsteuererklärung des Vorjahres. Dementsprechend sind Unternehmen, welche von der Kommunalsteuer befreit sind, auch von der Beitragspflicht befreit. Diese Befreiung gilt naturgemäß auch für Ein-Personen-Unternehmen, da diese keine Mitarbeiter:innen haben.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gesamtbeitrags ist die Summe der Arbeitslöhne (inkl Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen, etc), welche im Vorjahr an die Dienstnehmer:innen der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gezahlt worden sind. Die Höhe des Beitrags wird durch eine Staffelung festgelegt, wobei große Unternehmen mit höheren Lohnsummen entsprechend mehr zu entrichten haben. Die Höhe des ORF-Beitrags pro Jahr ergibt sich folgendermaßen:
Jahreslohnsumme in EUR | Anzahl zu entrichtender Beiträge | Jahresbeitrag in EUR (exkl Landesabgaben) |
bis 1,6 Mio | 1 ORF-Beitrag | 183,60 |
bis 3 Mio | 2 ORF-Beiträge | 367,20 |
bis 10 Mio | 7 ORF-Beiträge | 1.285,20 |
bis 50 Mio | 10 ORF-Beiträge | 1.836,00 |
bis 90 Mio | 20 ORF-Beiträge | 3.672,00 |
über 90 Mio | 50 ORF-Beiträge | 9.180,00 |
Bei mehreren Betriebstätten: Bundesweite Deckelung des Beitrags | 100 ORF-Beiträge | 18.360,00 |
Die Höhe eines ORF-Beitrags ist im ORF-Gesetz geregelt und darf bis zum Jahr 2026 EUR 15,30 pro Monat bzw EUR 183,60 pro Jahr nicht übersteigen. Der Beitrag ist für jeden Kalendermonat zu entrichten.
Da der Beitrag pro Gemeinde (in welcher sich mindestens eine Betriebsstätte befindet) zu zahlen ist, könnte es bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden theoretisch zu hohen Belastungen führen. Daher sieht das ORF-Beitrags-Gesetz eine bundesweite Deckelung bei 100 ORF-Beiträgen (= EUR 1.530,00 zzgl allfälligen Landesabgaben bis 2026) pro Unternehmen und Kalendermonat vor. Diese Höchstgrenze soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht übermäßig belastet werden.
Auch Unternehmen sollten sich mit dem neuen ORF-Beitrag auseinandersetzen. Eine Einhaltung der Meldepflicht ist entscheidend, um mögliche Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 2.180,00 zu vermeiden. Die Anmeldung soll laut Informationen der ORF-Beitrags Service GmbH automatisch erfolgen, obwohl im Gesetz eine Anmeldepflicht durch den:die Unternehmer:in selbst vorgesehen ist.
Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Matthias Peter ist Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Abgabenverfahrensrecht, Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafrecht.