Posted: 15 Mar. 2024 3 min. read

Die vergessene ePrämie: Derzeit kaum genutzt!

Überblick

 

Elektroautobesitzer:innen in Österreich haben seit 2023 die Möglichkeit, für den Nachweis eingesparter CO2-Emissionen, eine ePrämie, auch bekannt als eQuote, zu beantragen. Diese Prämie basiert auf dem Konzept der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote), das darauf abzielt, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Sie belohnt den Nachweis von eingesparten Treibhausgasemissionen sowie die Verwendung von erneuerbarem Strom beim Laden an einem nicht öffentlichen Ladepunkt. Die ePrämie kann ebenso von Unternehmen für die E-Autos ihrer Flotte beantragt werden.

 

Was ist die ePrämie?

 

In Österreich sind Mineralölunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2 Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren und können dazu am Markt auch sogenannte THG-Quoten kaufen.

Bis 2022 standen die THG-Quoten den jeweiligen Stromanbietern zu. Durch die Novelle der Kraftstoffverordnung 2012 (KVO) haben nun alle Zulassungsbesitzer:innen von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit indirekt am Handel teilzunehmen und ihre THG-Quoten über Zwischenhändler zu verkaufen. Als Gegenleistung für den Verkauf erhalten die Zulassungsbesitzer:innen eine Prämie in Form eines Geldbetrags.

Der Handel erfolgt ausschließlich über THG-Quotenhändler, die die gesamte Beantragung und Abwicklung der ePrämie übernehmen. E-Auto-Besitzer:innen müssen sich dazu online bei einem zugelassenen Händler registrieren und die geladenen Strommengen angeben. Falls die geladenen Mengen an nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten nicht ermittelt werden können, kann alternativ ein Pauschalbetrag für 1.500 kWh pro Fahrzeug beantragt werden. Die Vergütung für den pauschal angesetzten Wert variiert pro Anbieter.

Die Höhe der ePrämie variiert je nach Angebot und Nachfrage sowie den Verrechnungsmodellen und Provisionen der THG-Händler. Im Jahr 2023 reichten die von den Händlern bezahlten Prämien von EUR 400,00 bis EUR 1.000,00. Die ePrämie kann grundsätzlich bis zum 31.1. des Folgejahres beantragt werden, wobei die einzelnen Händler oft kürzere Fristen setzen.

 

Steuerliche Behandlung für Unternehmen und Privatpersonen

 

Die steuerliche Behandlung der ePrämie unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um den betrieblichen Bereich oder eine Privatperson handelt. Für Unternehmen, die ePrämien erhalten, gelten diese als zu versteuernde Betriebseinnahmen. Im Gegensatz dazu sind die ePrämien für Privatpersonen – ähnlich zur deutschen Gesetzgebung – steuerfrei.

 

Fazit

 

Die Abwicklung der ePrämie über die THG-Händler ist administrativ einfach gestaltet, weshalb auf die ePrämie keinesfalls verzichtet werden sollte. Insbesondere bei Fahrzeugflotten können sich nennenswerte Beträge ergeben. Die steuerlichen Unterschiede zwischen dem betrieblichen Bereich und Privatpersonen sind zu beachten: Unternehmen müssen die ePrämie versteuern, während Privatpersonen von der Steuerbefreiung profitieren.

 

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Lena Eggenfellner MSc (WU) BA BBA

Lena Eggenfellner MSc (WU) BA BBA

Tax Consultant | Deloitte Österreich

Lena Eggenfellner ist Berufsanwärterin bei Deloitte Wien im Bereich Business Process Services. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Betreuung von KMU´s.  

Mag. Wilfried Krammer

Mag. Wilfried Krammer

Partner BPS | Deloitte Österreich

Wilfried Krammer ist Partner bei Deloitte. Als Steuerberater verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmen. Er unterstützt Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen im Rechnungswesen. Dies geschieht durch Outsourcing der Buchhaltung und Lohnverrechnung, Co-Sourcing sowie dem Einsatz seines Teams vor Ort beim Klienten. Darüber hinaus hat er einen speziellen Beratungsschwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere in Kunst & Kultur, Sport und im Sozialbereich.