Posted: 25 Jun. 2024 2 min. read

Ende der COVID-19 Sonderregelung für Stundungszinsen

Ab dem 1.7.2024 betragen die Stundungszinsen wieder 4,5% über dem Basiszinssatz (Anstieg von 5,88% auf 8,38 %)

Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie abzufedern, wurden die Stundungszinsen von 4,5 % auf 2 % über dem Basiszinssatz gesenkt. Diese COVID-19-bedingte Senkung der Stundungszinsen wurde befristet bis 30.6.2024 vorgenommen (§ 323c Abs 13 BAO). Ab dem 1.7.2024 läuft diese Erleichterungsmaßnahme aus, sodass die Stundungszinsen ab 1.7.2024 wieder 4,5% über dem Basiszinssatz betragen (§ 212 Abs 2 BAO). 

Nach jahrelang konstant niedrigem Zinsniveau (der Basiszinssatz lag bei -0,62%) und nur COVID-19-bedingter Zinsanpassungen kam es in der Vergangenheit ab dem Jahr 2022 zur mehrmaligen Erhöhung des Basiszinssatzes durch die EZB. Diese Erhöhungen führten dazu, dass sich der Basiszinssatz nun auf 3,88% p.a. beläuft und damit die Stundungszinsen bisher bei 5,88% p.a. lagen. Ab 1.7.2024 werden die Stundungszinsen 8,38% p.a. betragen. 

Das Auslaufen der COVID-19 Sonderregelung in Kombination mit einem erhöhten Basiszinssatz führt zu einer spürbaren Erhöhung der Stundungszinsen. Zukünftig sollte daher genau überlegt bzw abgewogen werden, ob eine Stundung von Abgaben bzw eine Ratenzahlung wirtschaftlich sinnvoll ist. 

Die weiteren Zinssätze betreffend Aussetzungs- (§ 212a BAO), Anspruchs- (205 Abs 2 BAO), Beschwerde- (§ 205a Abs 4 BAO) und Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO) betragen weiterhin jeweils 2% über dem Basiszinssatz (ab 1.7.2024: 3,88%) und bleiben daher auch nach dem 1.7.2024 bei 5,88% (wobei weitere Veränderungen des Basiszinssatzes, und damit Änderung für alle Abgabenverzinsungen, naturgemäß zu erwarten sind).

 

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Mag. Robert Rzeszut

Mag. Robert Rzeszut

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Philip Predota, LL.M. (WU)

Philip Predota, LL.M. (WU)

Senior Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Philip Predota ist Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Abgabenverfahrensrecht, Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafrecht.