Aufgrund der anhaltenden hohen Energiepreise hat sich die österreichische Bundesregierung dazu entschieden, den Energiekostenzuschuss zu erweitern und nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen von den hohen Energiekosten zu entlasten.
Die Registrierung zum Energiekostenzuschuss kann ab sofort durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Vergabe der Förderung bis zur Budgetobergrenze maßgeblich. Es gilt das „First Come First Serve Prinzip“. Wir empfehlen daher die Antragstellung so rasch wie möglich durchzuführen. Die budgetären Mittel wurden mit EUR 140 Millionen festgesetzt.
Der EKZ-NPO unterstützt sämtliche Non-Profit-Organisationen, welche die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllen. Darunter fallen auch gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften sowie Einrichtungen, denen aufgrund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommen.
Für die Gewährung eines Zuschusses an förderfähige NPOs sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen:
Die Abwicklung erfolgt über eine von der AWS eingerichtete elektronische Plattform (https://npo-fonds.at/). Im Zuge der Antragstellung sind sämtliche förderbaren Energieabrechnungen in die Eingabemaske einzugeben, worauf eine automatische Berechnung der Förderhöhe durch die Plattform stattfindet. Wichtig: Die Angaben im Antrag sind durch eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit zu bestätigen. Bis zu einem Zuschuss in Höhe von EUR 15.000,00 erhöht sich dieser um EUR 500,00, um die Kosten in Verbindung mit der Antragstellung zumindest teilweise zu ersetzen.
Die förderwerbende Organisation ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, die Förderung zurückzuzahlen:
Als Pendant zu den bisherigen Energiekostenzuschüssen dient der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen als Unterstützungsleistung, um die entstandenen Energiekostensteigerungen im gemeinnützigen Bereich abzufedern. Eine Antragstellung für die Phase 1 ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Aufgrund der begrenzten budgetären Mittel ist eine rasche Antragstellung sehr zu empfehlen.
Wilfried Krammer ist Partner bei Deloitte. Als Steuerberater verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmen. Er unterstützt Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen im Rechnungswesen. Dies geschieht durch Outsourcing der Buchhaltung und Lohnverrechnung, Co-Sourcing sowie dem Einsatz seines Teams vor Ort beim Klienten. Darüber hinaus hat er einen speziellen Beratungsschwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere in Kunst & Kultur, Sport und im Sozialbereich.
Tim Auer ist Berufsanwärter zum Steuerberater und bei Deloitte im Bereich Finance & Accounting tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der laufenden nationalen und grenzüberschreitenden steuerlichen Beratung von familiengeführten Unternehmen sowie von Non-Profit Organisationen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit bilanziellen Fragestellungen.