Posted: 22 Jan. 2024 3 min. read

Energiekostenzuschuss für NPOs (EKZ-NPO): Jetzt beantragen!

Aufgrund der anhaltenden hohen Energiepreise hat sich die österreichische Bundesregierung dazu entschieden, den Energiekostenzuschuss zu erweitern und nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen von den hohen Energiekosten zu entlasten.

 

Die Antragsstellung wird in zwei Phasen erfolgen:

 

  • Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 ist seit 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich.
  • Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 vorgesehen.

Die Registrierung zum Energiekostenzuschuss kann ab sofort durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Vergabe der Förderung bis zur Budgetobergrenze maßgeblich. Es gilt das „First Come First Serve Prinzip“. Wir empfehlen daher die Antragstellung so rasch wie möglich durchzuführen. Die budgetären Mittel wurden mit EUR 140 Millionen festgesetzt.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

 

Der EKZ-NPO unterstützt sämtliche Non-Profit-Organisationen, welche die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllen. Darunter fallen auch gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften sowie Einrichtungen, denen aufgrund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommen.

Für die Gewährung eines Zuschusses an förderfähige NPOs sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen:

  • Nicht oder teilweise nicht unternehmerisch tätige Organisationen iSd UStG mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
  • Die Tätigkeiten der förderbaren Organisation werden in Österreich gesetzt.
  • Die förderbare Organisation besteht nachweisbar zumindest seit dem 31.12.2021 bzw wurde nachweisbar vor dem 1. Jänner 2022 errichtet.
  • Kein Vorliegen einer materiellen Insolvenz am 31.10.2023.
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre wurden keine Strafen gegen die Organisation verhängt (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten).
  • Die unterstützungsfähige Organisation hat angemessene Maßnahmen ergriffen, um die förderfähigen Kosten, die durch die Fördermittel gedeckt werden sollen, zu minimieren.

 

Was wird gefördert?

 

  • Gefördert werden die Energiemehrkosten für die Monate Jänner bis Dezember 2022 (Phase 1) sowie die entsprechenden Monate im Jahr 2023 (Phase 2) jeweils im Jahresvergleich zu 2021. Die förderfähigen Energiemehrkosten beziehen sich auf den reinen Energiepreis, dh der Preis pro Mengeneinheit Energie inklusive Umsatzsteuer, aber exklusive aller anderen Steuern, Abgaben, Umlagen, Transaktionskosten, Netzentgelte und Arbeitspreisrabatte.
  • Die Förderquote beträgt in der ersten Phase 30 % und in der zweiten Phase 50 % der entstandenen Energiemehrkosten.
  • Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas, Benzin, Diesel, Fernwärme, Fernkälte, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern die damit verbundenen Kosten auf eigene Rechnung der förderwerbenden Organisation getragen wurden und in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgabenwirksam im Förderzeitraum erfasst wurden.
  • Der Zuschussbetrag muss sich auf mindestens EUR 800,00 belaufen und beträgt für Phase 1 und Phase 2 kumuliert maximal EUR 500.000,00.

 

Wie wird der Energiekostenzuschuss beantragt?

 

Die Abwicklung erfolgt über eine von der AWS eingerichtete elektronische Plattform (https://npo-fonds.at/). Im Zuge der Antragstellung sind sämtliche förderbaren Energieabrechnungen in die Eingabemaske einzugeben, worauf eine automatische Berechnung der Förderhöhe durch die Plattform stattfindet. Wichtig: Die Angaben im Antrag sind durch eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit zu bestätigen. Bis zu einem Zuschuss in Höhe von EUR 15.000,00 erhöht sich dieser um EUR 500,00, um die Kosten in Verbindung mit der Antragstellung zumindest teilweise zu ersetzen.

 

Wann ist die Förderung zurückzuzahlen?

 

Die förderwerbende Organisation ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, die Förderung zurückzuzahlen:

  • Unvollständige oder unrichtige Angaben im Zuge der Antragstellung.
  • Vorgesehene Kontrollmaßnahmen werden verhindert.
  • Die Unterlagen werden nicht sieben Jahre nach Ende des Auszahlungsjahres der gesamten Förderung aufbewahrt.
  • Organe der EU verlangen eine Rückforderung der Förderung.
  • Sonstige Nachweise werden nicht erbracht bzw. sonstige Fördervoraussetzungen werden nicht eingehalten.

 

Zusammenfassung

 

Als Pendant zu den bisherigen Energiekostenzuschüssen dient der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen als Unterstützungsleistung, um die entstandenen Energiekostensteigerungen im gemeinnützigen Bereich abzufedern. Eine Antragstellung für die Phase 1 ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Aufgrund der begrenzten budgetären Mittel ist eine rasche Antragstellung sehr zu empfehlen.

 

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Mag. Wilfried Krammer

Mag. Wilfried Krammer

Partner BPS | Deloitte Österreich

Wilfried Krammer ist Partner bei Deloitte. Als Steuerberater verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmen. Er unterstützt Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen im Rechnungswesen. Dies geschieht durch Outsourcing der Buchhaltung und Lohnverrechnung, Co-Sourcing sowie dem Einsatz seines Teams vor Ort beim Klienten. Darüber hinaus hat er einen speziellen Beratungsschwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere in Kunst & Kultur, Sport und im Sozialbereich.

Tim Auer, B.Sc.

Tim Auer, B.Sc.

Tax Consultant | Deloitte Österreich

Tim Auer ist Berufsanwärter zum Steuerberater und bei Deloitte im Bereich Finance & Accounting tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der laufenden nationalen und grenzüberschreitenden steuerlichen Beratung von familiengeführten Unternehmen sowie von Non-Profit Organisationen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit bilanziellen Fragestellungen.