Das Wohnraum- und Baukonjunkturpaket bringt finanzielle Erleichterungen beim Kauf von Eigenheimen durch Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühren und soll dazu beitragen den Immobilienmarkt zu beleben, Bauaktivitäten zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Im Rahmen des Wohnraum- und Baukonjunkturpakets der österreichischen Bundesregierung werden wesentliche Erleichterungen für private Immobilienkäufer:innen eingeführt. Ab dem 1. April 2024 entfällt die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilien bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro, sofern darin der Hauptwohnsitz begründet wird. Ziel dieser – bis zum 30.6.2026 befristeten Maßnahme – ist die Erleichterung der Schaffung von Eigentum zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses von Eigenheimkäufer:innen und gleichzeitig die Belebung des Immobilienmarktes.
Die Gebührenbefreiung erstreckt sich nicht nur auf den Eigentumserwerb von Immobilien, sondern gilt auch für die Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten für die Anschaffung oder Sanierung einer solchen Immobilie bis zu einem Wert von 500.000 Euro. Die Eintragungsgebühr beträgt derzeit 1,1 % des Kaufpreises für die Einverleibung des Eigentumsrechtes und 1,2 % des Betrages eines einzutragenden Pfandrechtes. Die Abschaffung dieser Gebühren stellt eine erhebliche Entlastung für Immobilienkäufer:innen dar, insbesondere für junge Eigenheimkäufer:innen, die oft unter den erheblichen finanziellen Belastungen leiden. Durch die Abschaffung der Eintragungsgebühren haben Immobilienkäufer:innen nun die Möglichkeit insgesamt bis zu 11.500 Euro einzusparen, was voraussichtlich zu einer gesteigerten Aktivität auf dem Immobilienmarkt führen wird.
Es gilt jedoch zu beachten, dass jene Beträge, die über der Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro, aber unter zwei Millionen Euro liegen, den regulären Gebühren unterliegen. Wenn die Bemessungsgrundlage jedoch zwei Millionen Euro übersteigt, entfällt die gesamte Gebührenbefreiung und es ist die reguläre Eintragungsgebühr von der gesamten Bemessungsgrundlage zu bezahlen. Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss außerdem der bisherige Wohnsitz aufgegeben werden und der Hauptwohnsitz an dem neuen Eigenheim für mindestens fünf Jahre begründet werden. Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und endet am 30.6.2026. Nicht davon erfasst sein sollen vererbte oder geschenkte Immobilien.
Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, verbindliche Kaufangebote zu unterbreiten. Zu beachten ist allerdings, dass die Gebührenbefreiung nur für Immobilienkäufe nach dem 31.3.2024 gilt; dh der Vertragsabschluss darf frühestens mit 1.4. erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Eintragungsantrag beim Grundbuchsgericht nicht vor dem 1.7.2024 gestellt wird.
Abgesehen von dem Wegfall der Grundbucheintragungsgebühren wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um den Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft zu stärken. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Ausweitung des dreifachen Satzes für Abschreibungen wegen Abnutzung (AfA) für neu gebaute Wohngebäude, die zwischen 1.1.2024 und bis zum 31.12.2026 fertiggestellt werden und bestimmte ökologische Standards erreichen (Klimaaktiv Bronze-Standard). Für diese Wohngebäude kann sowohl im Betriebs- als auch im Privatvermögen für drei Jahre nach Fertigstellung ein Abschreibungssatz von 4,5 % angesetzt werden. Des Weiteren ist ein zeitlich für 2 Jahre befristeter „Öko-Zuschlag" in Form einer Betriebsausgabe bzw als Werbungskosten in Höhe von 15 % für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden geplant. Begünstigte Sanierungsmaßnahmen sind zB die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Das Wohnraum- und Baukonjunkturpaket bringt eine erhebliche Kostenerleichterung für den Kauf von privaten Eigenheimen. Mit diesen Maßnahmen sollen zudem Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude gefördert und gleichzeitig Anreize für Bauunternehmen geschaffen werden, verstärkt auf nachhaltige Bauprojekte zu setzen. Außerdem sollen Vermieter:innen dazu ermutigt werden, in die thermische Sanierung oder den Austausch von Heizungen ihrer Wohngebäude zu investieren, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.
Gabriele Etzl ist Partnerin bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal, und leitet die Praxisgruppe Real Estate. Zuvor war sie 14 Jahre lang Partnerin im Immobilienbereich einer der größten Anwaltskanzleien Österreichs. Sie ist Expertin für Immobilienrecht mit dem Schwerpunkt nationale und internationale Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Immobilienrestrukturierung, gewerbliches und privates Miet- und Wohnrecht, Bauträgervertragsrecht, sowie öffentliches Immobilienrecht. Sie spricht fließend Deutsch und Englisch und verfügt über Grundkenntnisse der spanischen und französischen Sprache. Gabriele Etzl ist Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Wien und Autorin mehrerer immobilienbezogener Publikationen, insbesondere auch zu Immobilienrecht und Immobilienfinanzierungen in Österreich und CEE.
Kevin Nager ist Rechtsanwaltsanwärter bei Jank Weiler Operenyi RA | Deloitte Legal, der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei im globalen Deloitte Legal Netzwerk. Seine Tätigkeitsschwerkpunkte liegen vor allem im Bereich Real Estate und Real Estate Finance.