Posted: 29 Jan. 2024 3 min. read

Instant Payment Regulation

Die verpflichtende Einführung der Sofort-Zahlungsmöglichkeit bei Finanztransaktionen

Überblick

 

Sofort-Zahlungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bereits seit der Einführung des Zahlungsdienstegesetz 2018 und der dazugehörigen SEPA-Verordnung gibt es die Möglichkeit, bestimmte Finanztransaktionen als Sofortzahlung zu erledigen. Der Vorteil ist, dass Zahlungen binnen weniger Sekunden beim Empfänger landen. Der Nachteil ist, dass diese Möglichkeit bei Banken entweder gar nicht angeboten werden oder aber gegen eine nicht unbeträchtliche Gebühr. Demgemäß wird diese Möglichkeit derzeit nur sehr eingeschränkt genutzt.

 

Änderung der SEPA-Verordnung

 

Die EU hat daher im November 2023 eine Änderung der SEPA-Verordnung vorgeschlagen, damit die Verfügbarkeit von Sofortzahlungsoptionen in Euro für Verbraucher:innen sowie Unternehmen in der EU und in den EWR-Ländern erhöht werden. Damit verbessert sich die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors sowie die Mobilisierung von Cashflows durch Einführung von innovativen Zahlungsdiensten.

Mit Sofortzahlungen können Geldbeträge im Inland sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten jederzeit innerhalb von zehn Sekunden überwiesen werden, rund um die Uhr, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Mit einer solchen Sofortzahlung steht dem Empfänger das Geld sofort zur Verfügung.

Mit Inkrafttreten der neuen SEPA-Verordnung sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Euro-Sofortüberweisungen müssen allgemein zugänglich sein, dh EU-Zahlungsdienstleister, die bereits Euro-Überweisungen anbieten, werden verpflichtet, auch Sofortüberweisungen in Euro zu ermöglichen.
  • Euro-Sofortüberweisungen müssen erschwinglich sein; dh die Zahlungsdienstleister werden verpflichtet sicherzustellen, dass der Preis für Sofortüberweisungen in Euro nicht höher ist als der Preis für herkömmliche Euro-Überweisungen.
  • Stärkung des Vertrauens in Überweisungen; dh die Dienstleister werden verpflichtet, einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vorzunehmen, um den Zahler vor der Überweisung auf einen eventuellen Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen
  • Beseitigung von Reibungsverlusten bei der Abwicklung von Sofortzahlungen in Euro, wobei gleichzeitig die Wirksamkeit der Überprüfung von Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, gewahrt wird. Dies soll durch ein Verfahren gewährleistet werden, bei dem Zahlungsdienstleister ihre Kunden mindestens einmal pro Tag mit EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu überprüfen.

 

Umsetzung der neuen SEPA-Verordnung

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist eine gestaffelte Umsetzung der neuen Anforderungen vorgesehen:

  • Spätesten 6 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regulierung soll es für Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtend sein, Instant Payment zu erhalten bzw zu empfangen.
  • Spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum die Versendung von Instant Payments in Euro anbieten.
  • Für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums sollen bezüglich des Empfangs bzw Versands von Instant Payments in Euro längere Übergangsfristen gelten, nämlich 30 (Empfang) bzw 36 Monate (Versand) nach Inkrafttreten der Verordnung.
  • Bereits 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung sollen die neuen Anforderungen bezüglich Sanktionslisten-Screening zur Anwendung kommen.

Damit die Umsetzung der neuen Anforderungen durch alle betroffenen Zahlungsdienstleister sichergestellt wird, sind auch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorgesehen. Dabei gehen die Strafe von mindestens 10 % des Nettoumsatzes des letzten Jahres für juristische Personen und bis zu EUR 5 Mio für natürliche Personen.

 

Fazit

 

Durch die Änderung der SEPA-Verdnung sollen die Sofortzahlungsoptionen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen erhöht werden  Bei der Umsetzung der neuen Regeln wird auf Zahlungsdienstleister jedoch einiger Aufwand zukommen, insbesondere vor dem Hintergrund der angedrohten Strafen.

 

 

 

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Maurizia Anderle-Hauke

Maurizia Anderle-Hauke

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Director bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal und leitet die Banking Regulatory Practice Group. Sie hat eine langjährige Berufspraxis im Bereich Banken- und Finanzdienstleistungsrecht und beschäftigt sich mit allen Fragen des Aufsichtsrechts. Sie berät hauptsächlich inländische und internationale Banken und Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, FinTechs, Private Equity, Venture Capital und Investmentfonds. Zudem verfügt sie über eine fundierte Expertise im Bereich der Zahlungsdienstleister und deckt grenzüberschreitende Aktivitäten von Kredit- und Finanzinstitutionen ab.