Mit dem europäischen Green Deal und dem Ziel, bis 2025 Klimaneutralität zu erreichen, rückte die EU-Kommission die Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Fokus. Auch CO2 Emissionen, die beim Import von energieintensiven Produkten sowie im Gebäude-, Verkehrs- und Landwirtschaftssektor entstehen, sollen bepreist werden. Dies führt zu einem erhöhten Compliance Aufwand bei österreichischen Unternehmen. Durch die Entrichtung von CO2 Zertifikaten ab 2026 iZm CBAM und ab 2027 iZm EU-ETS II kommt es zu erhöhten Kosten.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde mit Oktober 2023 eingeführt, um bei Importen von energieintensiven Produkten wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff die CO2 Emissionen, die bei deren Produktion entstehen, einzupreisen. In der Übergangsphase (von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) gibt es für Importeure von CBAM-Waren eine Dokumentations- und Berichtspflicht: Importeure müssen vierteljährliche CBAM-Berichte abgeben, die Angaben zu den bei der Produktion von CBAM-Waren entstandenen CO2 Emissionen enthalten. Bis zum 2. Quartal 2024 durften in diesem Zusammenhang Standardwerte für die CO2 Emissionen abgegeben werden. Ab dem 3. Quartal 2024 muss der CBAM-Bericht die tatsächlichen CO2 Emissionen, die bei der Produktion im Drittland entstehen, enthalten.
Wenn die Lieferanten die CO2 Emissionen nicht mitteilen, stellt dies Importeure vor große Probleme. Das BMF hat nun bekanntgegeben, dass Importeure in diesen Fällen beim CBAM-Bericht 0 (Null) als CO2 Menge eintragen können. Das Amt für nationalen Emissionszertifikatehandel prüft dann die Bestrebungen zur Erlangung der Emissionswerte der Importeure. Sollten Importeure trotz nachweislicher zweimaliger Aufforderung keine Angaben zu den CO2 Emissionen von ihren Lieferanten erhalten, können Importeure im CBAM-Bericht 0 eintragen. Essenziell ist in diesem Zusammenhang, dass die Konversation mit den Lieferanten gut dokumentiert wird, um etwaigen Sanktionen vonseiten der Behörde zu entgehen.
Mit dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 wurde die CO2 Bepreisung von fossilen Energieträgern (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin) eingeführt, sodass seitdem auch für CO2 Emissionen des Nicht-ETS Sektors (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen) Zertifikate entrichtet werden müssen. Jene juristische oder natürliche Person, welche die fossilen Energieträger in Österreich in Verkehr bringt, ist Handelsteilnehmer laut NEHG und muss für die in Verkehr gebrachten Energieträger in der Einführungsphase (bis 31. Dezember 2024) CO2 Zertifikate erwerben sowie vierteljährliche Treibhausgasmeldungen und einen jährlichen Treibhausgasemissionsbericht abgeben. Mit 1. Jänner 2025 beginnt die Überführungsphase. Die Überführungsphase dient dazu, die Anpassung von NEHG an EU-ETS II vorzubereiten. Nach der Überführung in das EU-ETS II System läuft NEHG voraussichtlich mit 31. Dezember 2026 aus. Mit der Überführungsphase wird der betroffene Warenkreis ausgeweitet, sodass nun die meisten mineralölsteuerpflichtigen Waren im NEHG erfasst sind. Ab 1. Jänner 2025 müssen registrierte Unternehmen im Online Portal NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem) einen Überwachungsplan abgeben.
Mit der Novelle des Emissionszertifikategesetzes 2011 wird das EU-Emissionshandelssystem ausgeweitet, sodass ein neues europäisches Emissionshandelssystem für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor sowie zusätzliche Sektoren (EU-ETS II) implementiert wird und diese Sektoren zukünftig einer CO2 Bepreisung unterliegen. Das EU-ETS II ist vom bestehenden EU-ETS I getrennt und beinhaltet CO2 Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den freien Verkehr durch Handelsteilnehmer, die zur Verbrennung in Gebäude- und in Straßenverkehrssektoren sowie in zusätzlichen Sektoren (gewerbliche Produktion, industrieller Wärme- und Stromerzeugung usw) verwendet werden.
Handelsteilnehmer sind üblicherweise die Steuerschuldner der Mineralölsteuer. Endverbraucher sowie Unternehmen, die innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 1 Tonne CO2 Emissionen freisetzen, sind hiervon ausgenommen. Von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2026 beginnt die Implementierungsphase. Hier gibt es lediglich Monitoring- und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer. Ab 1. Jänner 2025 benötigen Handelsteilnehmer eine Genehmigung, um Brennstoffe in den steuerrechtlich freien Verkehr zu überführen und müssen einen Überwachungsplan (ident zum Überwachungsplan nach dem NEHG) abgeben. Ab 1. Jänner 2027 startet die Bepreisungsphase: ab diesem Zeitpunkt müssen werden Emissionszertifikate von den Handelsteilnehmer ersteigert werden.
CBAM-Importeure sollten spätestens jetzt Kontakt mit ihren Lieferanten aufnehmen, um zu ermitteln, ob im CBAM-Bericht tatsächliche Werte bekanntgegeben werden können oder die jeweiligen Importeure 0 eintragen müssen. Eine akkurate Dokumentation ist in diesem Zusammenhang wesentlich. Spätestens mit Anfang 2026 ist es für EU-Importeure ein Kostenfaktor, wenn ihre Lieferanten keine tatsächlichen CO2 Emissionen bekanntgeben.
Unternehmen, die fossile Energieträger in Österreich in den freien Verkehr überführen, sollten eruieren, ob sie von der Ausweitung von NEHG bzw von EU-ETS II betroffen sind. Falls dies der Fall ist eine Registrierung im Online Portal NEIS jedenfalls erforderlich.
Barbara Anzinger ist Senior Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Als Zollrechtsexpertin verfügt sie über mehrjährige Erfahrung bei der Beratung von vorwiegend nationalen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten sowie multinationale Unternehmensgruppen. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht, auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern sowie der Intervention in Betriebsprüfungs- und Rechtsmittelverfahren.
Mag. Christian Bürgler ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berät er Privatstiftungen und Unternehmen im Bereich indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Zollrecht) sowie M&A auf internationaler und nationaler Ebene.