Posted: 23 Sep. 2024 2 min. read

Rot-Weiß-Rot-Karte Plus auch für Ukraine-Vertriebene

In Zukunft soll aus der Ukraine vertriebenen Personen, die bereits Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht werden.

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht

 

Aus der Ukraine vertriebene Personen verfügen bisher über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich und dürfen daran gekoppelt jeder beliebigen Beschäftigung bewilligungsfrei nachgehen. Da dieses Aufenthaltsrecht befristet ist, sollen Vertriebene zukünftig die „Rot-Weiß-Rot-Karte Plus“ erhalten, vorausgesetzt sie waren in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und sind selbsterhaltungsfähig. Von dieser Regelung sind auch selbständig Erwerbstätige umfasst, sofern sie in einem Zeitraum von 24 Monaten mindestens 12 Monate versichert waren. Neben dem Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime besteht für alle aus der Ukraine vertriebenen Personen weiterhin die Möglichkeit, einer Beschäftigung aufgrund der bisherigen Rechtslage nachzugehen.

 

Ausbildungspflicht

 

Neuerungen gibt es auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren. Bislang unterlagen diese der allgemeinen Schulpflicht und einem bewilligungsfreien Arbeitsmarktzugang. Von nun an sollen diese auch der daran folgenden Ausbildungspflicht unterliegen. Dadurch soll eine durchgängige Ausbildung als Voraussetzung für die erfolgreiche Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

 

Fazit

 

Da ein Ende des Krieges in der Ukraine nicht absehbar ist, soll durch das neue Gesetzespaket den Vertriebenen der dauerhafte Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt gesichert und Jugendlichen der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Die aufenthaltsrechtlichen Änderungen treten mit 1.10.2024 in Kraft. Die Neuerungen im Zusammenhang mit der Ausbildungspflicht traten bereits mit 1.7.2024 in Kraft. Ob und in welcher Form die Vertriebenen-Verordnung nach ihrem Ablaufen im März 2025 verlängert wird, steht derzeit noch nicht fest.

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Ihr Kontakt

Dr. Stefan Zischka

Dr. Stefan Zischka

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivilprozessrecht (Litigation). Im Jahr 2017 schloss er sich JWO als Partner an. Vor JWO war Stefan Zischka als Rechtsanwalt in einer der größten Rechtsanwaltkanzleien Österreichs (CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte) und als Legal Counsel in der Erste Bank tätig.

Mag. Maximilian Walka

Mag. Maximilian Walka

Associate I Deloitte Legal

Maximilian Walka ist Rechtsanwaltsanwärter bei Jank Weiler Operenyi RA | Deloitte Legal und Mitglied des Praxisteams Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitssschwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Insolvenzrecht.