Ab 1.1.2024 hat die Wirtschaftskammer Österreich die Hebesätze für die Kammerumlage gesenkt.
Für die Hebesätze der Kammerumlage 1 ergeben sich die folgenden Änderungen:
Für eine Bemessungsgrundlage bis zu EUR 3 Mio pro Jahr wurde der Hebesatz auf 0,28 % (0,29 % bis 2023) gesenkt. Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 3 Mio pro Jahr, wird der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 5 % gekürzt. Daraus ergibt sich, dass für Teile der Bemessungsgrundlage über EUR 3 Mio bis EUR 32,5 Mio der neu beschlossene Hebesatz von 0,2660 % (0,2755 % bis 2023) zur Anwendung kommt. Nach Überschreiten des zweiten Schwellenwertes von EUR 32,5 Mio reduziert sich der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 12 % und beträgt somit 0,2464 % (0,2552 % bis 2023).
Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen wurde ebenso eine Senkung des Hebesatzes beschlossen. Für eine Bemessungsgrundlage von bis zu jährlich EUR 24 Mio ist der reduzierte Hebesatz von 0,036 % (0,037 % bis 2023) anzuwenden. Für Teile der Bemessungsgrundlage über EUR 24 Mio bis EUR 260 Mio pro Jahr kommt ein um 5 % reduzierter Hebesatz von 0,0342 % (0,03515 % bis 2023) zur Anwendung. Übersteigt die Bemessungsgrundlage den höheren Schwellenwert, wird der Hebesatz für Teile der Bemessungsgrundlage über EUR 260 Mio um 12 % vermindert und beträgt 0,03168 % (0,03256 % bis 2023).
Darüber hinaus ergeben sich die folgenden Änderungen der Hebesätze (Landeskammeranteil inklusive Bundeskammeranteil) für die Kammerumlage 2 (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) der jeweiligen Bundesländer:
| 2024 | 2023 |
Burgenland | 0,40 % | 0,42 % |
Kärnten | 0,37 % | 0,39 % |
Niederösterreich | 0,35 % | 0,38 % |
Oberösterreich | 0,32 % | 0,34 % |
Salzburg | 0,36 % | 0,39 % |
Steiermark | 0,34 % | 0,36 % |
Tirol | 0,39 % | 0,41 % |
Vorarlberg | 0,33 % | 0,37 % |
Wien | 0,36 % | 0,38 % |
Die Kammerumlage 1 und die Kammerumlage 2 sind Selbstberechnungsabgaben. Die gesenkten Hebesätze sind bereits für die Berechnungen des ersten Quartals 2024 heranzuziehen.
Melanie Kaltner ist Berufsanwärterin bei Deloitte Wien und im Bereich Business Process Services tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung und Betreuung von KMU's.
Mag. Sieglinde Moser ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin und seit 2020 Partner bei Deloitte in Wien. Sie verfügt über langjährige Expertise in der steuerlichen Beratung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe. Ihr Fokus liegt auf der umfassenden Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben sowie freier Berufe zu sämtlichen steuerlichen-, Buchhaltungs- und Personalverrechnungsthemen. Sieglinde Moser ist zudem zertifizierte Expertin für Verfahrensrecht und Autorin mehrerer Fachpublikationen.