Posted: 09 Jul. 2024 4 min. read

TP in Polen: kürzere Fristen für Doku- und Meldepflichten in 2024

Nach regelmäßiger Verlängerung der Meldepflichten gelten für die Abgabe der Local Files, Master Files und TPR Formulars die strengen gesetzlichen Fristen in Polen.

Überblick

 

In Polen sind jährlich diverse Dokumentations- und Meldepflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen vorgesehen. Diese Pflichten betreffen beispielsweise die Abgabe eines Local Files inkl zugehörigen Datenbankstudien, Master Files und TPR-Formulars inkl einem Statement zur Vorbereitung des Local Files und der Anwendung von fremdüblichen Preisen. In den Vorjahren wurden die Fristen zur Abgabe regelmäßig verlängert. Im Jahr 2024 wird das polnische Finanzamt die Fristen voraussichtlich nicht erstrecken.

 

Allgemeine TP-Dokumentationspflichten in Polen

 

Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen bestehen in Polen grundsätzlich nur dann, wenn ein gewisser Schwellenwert überschritten wird. Bei der Erstellung des Local Files wird dies anhand des einzelnen Transaktionswertes beurteilt:

 

  • Transaktionen betreffend materielle Wirtschaftsgüter sowie betreffend Finanzierungen: PLN 10 Millionen
  • Sonstige Transaktionen: PLN 2 Mio
  • Finanztransaktionen mit Geschäftseinheiten, die in Steueroasen angesiedelt sind: PLN 2,5 Mio
  • Sonstige Transaktionen mit Geschäftseinheiten, die in Steueroasen angesiedelt sind: PLN 0,5 Mio

 

Für die Beurteilung der Fremdüblichkeit sind in den meisten Fällen Datenbankstudien zu erstellen. Diese Datenbankstudien sollten grundsätzlich alle drei Jahre neu erstellt werden. Bei Transaktionen, welche starken Preisschwankungen aufgrund von stetigen Marktentwicklungen unterliegen, kann eine häufigere Aktualisierung der Datenbankstudien notwendig sein.

Sollte ein Local File aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte erstellt werden müssen, muss entsprechend auch ein TPR-Formular inkl TP Statement abgegeben werden.

Ein Master File muss in Polen immer dann abgegeben werden, wenn die konsolidierten Umsätze im Vorjahr insgesamt PLN 200 Mio überschritten haben.

 

Fristen der Dokumentations- und Meldepflichten

 

Sollten die oben genannten Schwellenwerte überschritten sein, müssen Unternehmen in Polen jährlich zu den folgenden Fristen Dokumentations- und Meldepflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen nachkommen:

 

  • Local File Dokumentation inkl Datenbankstudien: 10 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres des polnischen Steuerpflichtigen (bei einem Regelwirtschaftsjahr daher am 31.10.2024)
  • TPR inkl Statement über die Vorbereitung des Local Files und der Anwendung von fremdüblichen Preisen: 11 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres des polnischen Steuerpflichtigen (bei einem Regelwirtschaftsjahr daher am 31.11.2024)
  • Master File Dokumentation: 12 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres des polnischen Steuerpflichtigen (bei einem Regelwirtschaftsjahr daher am 31.12.2024)
  • CbC-P Meldung: 3 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres der Gruppe
  • CbC-R Reporting: 12 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres der Gruppe
  • ORD-U Formular: 11 Monate nach dem Ende des Wirtschaftsjahres des polnischen Steuerpflichtigen (bei einem Regelwirtschaftsjahr daher am 31.11.2024)

 

Fazit

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren sind im Jahr 2024 keine Verlängerungen der TP-Dokumentations- und Meldepflichten in Polen vorgesehen. Die Vorbereitungen für die TP Dokumentationen sollten daher frühzeitig begonnen werden, da vor allem die Erstellung und Bearbeitung neuer Datenbankstudien mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. 

 

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Ihr Kontakt

Sandra Krammer,  LL.M.

Sandra Krammer, LL.M.

Tax Consultant | Deloitte Österreich

Sandra Krammer ist seit 2019 bei Deloitte im Transfer Pricing Team tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Transfer Pricing sowie im Compliance Bereich. Sandra hat während ihrem Wirtschaftsrechtsstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien als Intern bei Deloitte gestartet.

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.