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Diversitätskonzept

Diversitätsrichtlinien und wie diese in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Umzusetzen sind

Aktiengesellschaften, bei denen es sich auch ohne Anwendung des § 221 Abs. 3 zweiter Satz UGB um eine große Aktiengesellschaft handelt, haben ihren Corporate-Governance-Bericht um eine Beschreibung

  • des Diversitätskonzepts, das im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird,
  • der Ziele dieses Diversitätskonzepts,
  • der Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts sowie
  • der Ergebnisse im Berichtszeitraum

zu erweitern. Wird kein derartiges Konzept angewendet, so ist dies zu begründen (§ 243c Abs. 2 Z 2a UGB).

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Mag. Gerhard Marterbauer

Mag. Gerhard Marterbauer

Partner Audit & Assurance | Deloitte Österreich

Mag. Gerhard Marterbauer ist Partner in der Wirtschaftsprüfung bei Deloitte in Wien und leitet die Industry Line Energy, Resources & Industrials sowie Sustainability. Er ist für die Prüfung von kapita... Mehr

Mag. Christof Wolf

Mag. Christof Wolf

Partner Audit & Assurance | Deloitte Österreich

Christof Wolf ist Partner in der Wirtschaftsprüfung und leitet nationale und internationale Prüfungsmandate. Daneben beschäftigt er sich mit Prüfungen im Bereich Nachhaltigkeit sowie Vertrags- und Liz... Mehr

Katharina Frewein

Katharina Frewein

Manager Audit & Assurance | Deloitte Österreich

Katharina Frewein ist seit 2015 für Deloitte im Bereich Corporate Responsibility & Sustainability Services tätig, wobei sie Unternehmen insbesondere bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstra... Mehr