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Diversitätskonzept
Diversitätsrichtlinien und wie diese in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Umzusetzen sind
Aktiengesellschaften, bei denen es sich auch ohne Anwendung des § 221 Abs. 3 zweiter Satz UGB um eine große Aktiengesellschaft handelt, haben ihren Corporate-Governance-Bericht um eine Beschreibung
- des Diversitätskonzepts, das im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird,
- der Ziele dieses Diversitätskonzepts,
- der Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts sowie
- der Ergebnisse im Berichtszeitraum
zu erweitern. Wird kein derartiges Konzept angewendet, so ist dies zu begründen (§ 243c Abs. 2 Z 2a UGB).