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COVID-19 Hilfsfonds bei Liquiditätsengpässen

Ihr Support zur richtigen Antragstellung

Mit dem 3. COVID-19 Maßnahmengesetz hat das Parlament am 3.4.2020 finanzielle Hilfe in Form eines bis zu EUR 15 Mrd. schweren Rettungsfonds beschlossen. Unterstützt werden Unternehmen, die durch die Ausbreitung von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind. Die finanziellen Maßnahmen, die über den Corona-Hilfsfonds abgewickelt werden, betreffen Kreditgarantien der Republik und Direktzuschüsse für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich. Die richtige Antragstellung ist entscheidend für eine erfolgreiche Genehmigung und die rasche Bereitstellung von finanzieller Hilfe. Wenn auch Sie von Liquiditätsengpässen aufgrund von COVID-19 betroffen sind, unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Antrags. Unser Serviceportfolio reicht dabei von der Erstellung der Planungsunterlagen bis hin zum Plausibilitätsreview Ihrer Ertrags- und Finanzplanung.

Unsere Serviceleistungen für Ihren Antrag

Im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungsgarantie spielt die Selbstauskunftsverpflichtung von antragstellenden Unternehmen eine besonders große Rolle. Damit ist das Management des Unternehmens gefordert, die richtigen, teilweise zukunftsbasierten Informationen in der notwendig hohen Qualität für den Antrag beizubringen. Unsere erfahrenen und interdisziplinären Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der korrekten und erfolgreichen Einreichung Ihres Antrags zum COVID-19 Hilfsfonds. Wir bieten Ihnen dazu zwei alternative Arbeitspakete: Wir können bei der Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen unterstützen ODER die von Ihnen erstellen Planungsunterlagen auf ihre Plausibilität reviewen.

Erstellung der Planungsunterlagen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Dokumentation einer Ertrags- und Finanzplanung. Die Erstellung des Planungsmodells basiert auf den von Ihrem Management getroffenen Planungsannahmen. Zusätzlich unterstützen wir Ihr Management bei der Analyse zum positiven Fortbestand Ihres Unternehmens im Falle der Gewährung der Überbrückungsgarantie. Ebenso wird an Hand des erstellten Planungsmodells der nicht gedeckte Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19 Ausbreitung abgeleitet und die wesentlichen Maßnahmen zur Reduktion des Liquiditätsbedarfs erörtert.

Der von uns erstellte Bericht über die Finanzplanung Ihres Managements sowie die Kurzzusammenfassung dient als Grundlage für die Antragstellung und zur Gesprächsführung mit Ihren Finanzierungspartnern sowie öffentlichen Stellen.

Plausibilitätsreview

Bei einem „Review“ überprüfen und diskutieren wir kritisch die von Ihrem Management erstellte Ertrags- und Finanzplanung. Wir analysieren, ob ein positiver Fortbestand des Unternehmens im Falle der Gewährung der Überbrückungsgarantie überwiegend wahrscheinlich ist. Gleichzeitig plausibilisieren wir den nicht gedeckten Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19 Krise. Dies beinhaltet auch eine kritische Diskussion der wesentlichen Maßnahmen zur Reduktion des Liquiditätsbedarfs.

Die Ergebnisse unseres Reviews zur Finanzplanung Ihres Managements sowie der geführten Gespräche mit den Finanzierungspartnern und den öffentlichen Stellen fassen wir in einem Bericht zusammen.

Weitere Serviceleistungen

Optional unterstützen wir Sie gerne bei der Aufbereitung der Gesamtdokumentation für den Antrag auf Überbrückungsgarantie und der Koordination der Gesprächsführung mit Finanzierungspartnern sowie öffentlichen Stellen.

Im Rahmen unserer Beratung stehen wir Ihnen auch bei Fragen zu den folgenden Themen zur Verfügung:

  • Richtige Ermittlung der Kennzahlen für die Eingangsvoraussetzungen, Miteinberechnung der Eigenmittelbestandteile 
  • Umgang mit Antragstellungen im Konzern
  • Wahl des besten Zeitraums
  • Umgang mit Verrechnungen im Konzern
  • Übernahme von Verpflichtungen zur Verlustübernahme bzw. zur Kapitalausstattung aus Patronatserklärungen
  • Leistungsbeziehungen mit ausländischen Gesellschaften als Teil einer Finanzierung 
  • Umgang mit der Refinanzierung von Kreditlinien
  • Unterschiede zwischen Betrachtungszeitraum (für den die Finanzierung aufgenommen wird) und Restlaufzeit
  • Fragen zu notwendigen Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Laufzeit
  • Definition „maßvoller“ Dividendenpolitik für die nächsten Jahre
  • Umgang mit der Rückführung von Kreditverbindlichkeiten während der Restlaufzeit
  • Ermittlung von Liquiditätsspitzen und Liquiditätsreserven
     

 

FAQ zur Antragsstellung

Die korrekte Antragsstellung erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen und Anforderungen der jeweiligen Förderstelle. Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem COVID-19 Hilfsfonds. Zusätzlich haben wir für Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen erstellt, die uns im Zusammenhang mit einer Antragsstellung zum Covid-19 Hilfsfonds, erreicht haben: 

  • Was sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatshaftung
  • Wer ist Antragsteller?
  • Wo ist der Antrag zu stellen und wer prüft die Voraussetzungen?
  • Bis zu welcher Höhe kann die Staatshaftung gewährt werden?
  • Was ist finanzierbar?
  • Wie errechnet sich der Liquiditätsbedarf?
  • Was gilt es in der Rückführungsphase zu beachten?

Hier finden Sie die Antworten zum Download.

Selbstverständlich stehen wir bei Fragen zur Antragsstellung sowie unseren Leistungen in diesem Zusammenhang jederzeit zur Verfügung, schreiben Sie uns einfach unter COVID.Finanzierungen@deloitte.at oder kontaktieren Sie uns persönlich.

Hinweis: Eine Auftragsannahme durch Deloitte setzt die positive Erledigung unseres Klienten- und Auftragsannahme Prozesses voraus.

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