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Rückforderung der Quellensteuern auf EU/EWR-Portfoliodividenden

Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und rückerstattet werden kann!

Der Europäische Gerichtshof verbietet zunehmend Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden im EU/EWR-Raum. Beziehen auch Sie Zinsen, Lizenzen oder Dividenden aus dem EU/EWR-Raum, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind?

Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und ob die Quellensteuer rückerstattet werden kann. Und das ohne langwierige Recherche – denn ein Blick in unsere eigens dafür angelegte Datenbank genügt. In Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices führen wir für Sie auch das Rückerstattungsverfahren durch.

Die Datenbank

  • ist stets aktuell,
  • umfasst alle EU/EWR-Länder,
  • zeigt, wo verloren geglaubte Quellensteuer zurückgeholt werden kann und
  • sagt uns, wie das Recht auf Rückerstattung in den einzelnen Ländern durchzusetzen ist – und das auf einen Blick!

Unser Expertenteam geht dabei wie folgt vor:

Schritt 1: Datenerhebung 

Teilen Sie uns die folgenden Key Facts mit: 

  • Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzen) und Quellensteuern?
    In welcher Höhe?
    In welchen Jahren?
    Aus welchem EU/EWR-Land?

Wir sagen Ihnen, in welchen EU/EWR-Ländern die Rückerstattung der Quellensteuern sicher oder wahrscheinlich ist und wo sie gerichtlich durchgekämpft werden muss.

Schritt 2: Quellensteuern rückerstatten 

  • Durchführung der Rückerstattungsverfahren für Sie in Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices
  • Effiziente Verfahrensvorbereitung und Verfahrensführung durch zentrale Projektkoordinierung durch uns.
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Ihr Nutzen

  • Portfoliodividenden aus dem EU/EWR-Ausland quellensteuerfrei beziehen
  • Doppelte Nichtbesteuerung: Portfoliodividenden in Österreich steuerbefreit
  • Steigerung der Rendite von Portfolioinvestments durch aktives Quellensteuermanagement
  • Auch für Zinsen und Lizenzen Quellensteuerfreiheit im Einzelfall möglich
  • Auch in Verlustjahren keine endgültige Belastung mit ausländischen Quellensteuern
  • Senkung der Konzernsteuerquote
  • Cash-Wirksamkeit ganz unabhängig vom Ergebnis
  • Verbesserung der Liquidität
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