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Katastrophenschäden steuerlich absetzen
Im heurigen Jahr gab es in Österreich leider vielfach große Schäden durch Naturkatastrophen. Betroffene können den finanziellen Schaden aber mindern, in dem sie die Belastungen durch Hochwasser, Hagel oder Sturmschäden steuerlich geltend machen.
Absetzbare Kosten
Steuerlich absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Beseitigung der Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen, zum Beispiel die Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, die Beseitigung kaputter Gegenstände oder die Raumtrocknung. Zusätzlich können die Kosten für die Reparatur und Sanierung steuerlich verwertet werden – Beispiele sind die Erneuerung des Fußbodens, ein neuer Verputz, Ausmalen oder eine PKW-Reparatur. Darüber hinaus kann auch die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände abgesetzt werden. Dabei sind jene Gegenstände absetzbar, die für die übliche Lebensführung benötigt werden, wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Bei den angeführten Kosten ist es gleichgültig, ob sie im Zusammenhang mit dem Haupt- oder Nebenwohnsitz anfallen.
Nachweis der Ausgaben
Die Kosten im Zusammenhang mit Katastrophenschäden müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege nachgewiesen werden. Außerdem ist eine Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung von Vorteil. Die geltend gemachten Kosten sind um Versicherungsentschädigungen und Subventionen oder Spenden zu kürzen.
Vorgehensweise
Die Kosten können durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer der betroffenen Gegenstände im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung oder Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (ohne Selbstbehalt!) geltend gemacht werden. Werden die Kosten durch Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der Rechnungen steuerwirksam, sondern erst die laufende Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen. Die außergewöhnliche Belastung verteilt sich also auf mehrere Jahre, was bei hohen Kosten durchaus einen Vorteil darstellen kann.