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Regionalprämie für Fachhändler und körpernahe Dienstleister

Das Land Oberösterreich unterstützt kleine Fachhändler und körpernahe Dienstleister, die ihren Betrieb in Oberösterreich aufgrund des 4. Lockdowns nicht öffnen durften, mit einer Regionalprämie.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit einer aktiver Gewerbeberechtigung in Bereichen wie zB Elektrofachhandel, Floristen, Friseure, Fußpfleger, Modehandel, Hotellerie, Kosmetiker, Masseure, Tätowierer oder Veranstaltungstechniker.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Investitionen mit einer Mindesthöhe von EUR 5.000, wie zB Anschaffung von Betriebsausstattung, Um- und Zubau von Gebäuden oder Planung und Beratung, soweit diese Leistungen als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind. Die Anschaffungen können bis zum 30.06.2022 erfolgen, wobei die Förderungen nach dem „First-Come-First-Served-Prinzip“ vergeben werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 15% der Investitionskosten, wobei die Förderung mit maximal EUR 45.000 gedeckelt ist. Diese Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Förderungswerber können physische und juristische Personen sein, die nachweislich ihren Betrieb in Oberösterreich aufgrund des 4. Lockdowns nicht öffnen durften und auch nicht geöffnet hatten. Darüber hinaus dürfen die Förderungswerber maximal 15 Mitarbeiter*innen in Vollzeitäquivalenten beschäftigen, wobei Lehrlinge nicht zu berücksichtigen sind und es dürfen maximal fünf Betriebsstandorte geführt werden (inklusive Investitionsstandort).

Eine detaillierte Auflistung zu den geförderten Branchen bzw zu den sonstigen Details findet sich in der Richtlinie des Landes Oberösterreich zur „OÖ Regionalprämie“.

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