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Deloitte Tipps: Neue Vorteile für E-Autos in der Lohnverrechnung

Neues Jahr, neue steuerliche Vorteile: Unternehmen und Privatpersonen können 2023 von weiteren lohnsteuerlichen Begünstigen bei Elektrofahrzeugen profitieren.

Wien, 19. Jänner 2023 – Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein E-Auto als Firmenfahrzeug zur Verfügung, so ist dies – im Gegensatz zu Verbrennern – schon bisher lohnsteuerfrei. Ab 2023 gibt es jedoch einige weitere steuerliche Vorteile in diesem Zusammenhang. Deloitte hat sie zusammengefasst.

Bezugsumwandlung bringt Benefits

Seit 1.1.2023 besteht für Betriebe die Möglichkeit der Bezugsumwandlung. „Dabei übernimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den privaten Leasing-Vertrag eines Mitarbeitenden bei einem E-Auto – mit entsprechender Reduktion des Bruttogehalts. Aufgrund der wegfallenden Lohnsteuer bleibt so unterm Strich netto wesentlich mehr übrig. Und auch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber profitiert, etwa von geringeren Lohnnebenkosten und verbesserter Mitarbeiterbindung“, erklärt Roland Zachhalmel, Steuerberater bei Deloitte Österreich in Linz.

Laden am Firmengelände ist nun steuerfrei

Im Fall einer Kostenübernahme des Unternehmens für die Ladung des E-Firmenautos zuhause fiel bis jetzt eine Lohnsteuer an. Seit diesem Jahr kann jedoch bis zu EUR 30,- pro Monat steuerfrei ersetzt werden. Ein noch höherer Betrag ist möglich, wenn mittels Wallbox – auch diese kann mit bis zu EUR 2.000,- steuerfrei von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gefördert werden – die genaue Lademenge nachgewiesen werden kann.

„Und für private E-Fahrzeuge ist das Aufladen am Firmengelände nun steuerfrei. Besonders für Personen, die aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel nicht von einem lohnsteuerfrei gewährtem Klimaticket profitieren können, kann das eine willkommene Alternative darstellen“, fügt der Steuerexperte hinzu.

E-Car-Sharing wird begünstigt

Für jene, die weder über ein dienstliches noch über ein privates E-Auto verfügen, ist seit 2023 eine weitere Möglichkeit besonders interessant: E-Car-Sharing. Der Arbeitgeber kann nun nämlich die private Teilnahme an einer solchen Plattform mit bis zu EUR 200,- pro Jahr steuerfrei unterstützen.

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