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COVID-Zuschüsse im Überblick
Navigation durch den Förderdschungel
Beihilfen wie der Fixkostenzuschuss I begleiten uns bereits seit dem 2. Quartal 2020. Darüber hinaus können Antragsteller im Rahmen des Corona Hilfsfonds mittlerweile den Fixkostenzuschuss 800.000, den Verlustersatz, sowie nun auch den Ausfallsbonus beantragen.
Seit 16. Februar 2021 ist die Beantragung des Lockdown-Umsatzersatz II als weitere Hilfsmaßnahme möglich. Dadurch sollen Zulieferbetriebe, die durch die Schließung aufgrund des andauernden Lockdowns indirekt erheblich betroffen sind, Kompensation für ihren Umsatzausfall erhalten.
Dauerbrenner - Härtefallfonds
Ein-Personen-Unternehmer, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer erhalten über den Härtefallfonds nach wie vor Unterstützung durch die Gewährung des Comeback-Bonus (Fixbetrag von EUR 500 pro Monat), sowie durch den teilweisen Ersatz des entgangenen Nettoeinkommens. Zu betonen ist, dass der Bezug von Förderungen aus dem Härtefallfonds kumulativ zu den anderen unten genannten Beihilfen möglich ist. Mit anderen Worten: Der Härtefallfonds sollte jedenfalls als zweite Säule in Betracht gezogen werden. Ansuchen für die Auszahlungsphase 2 können bis spätestens 30.4.2021 eingebracht werden. Eine voraussichtliche Verlängerung bis 15. Juni 2021 wurde bereits in Aussicht gestellt.
Welche Beihilfen für das eigene Unternehmen am besten geeignet sind, ist auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich. Zudem gilt es den optimalen Fördermix – bezogen auf die jeweilige wirtschaftliche Lage – zu finden, da die ua. Förderungen Wechselwirkungen aufeinander haben. In der untenstehenden Infografik finden Sie eine grobe Übersicht über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten. Nähere Informationen bzw. Artikel zu den einzelnen Förderungen in voller Länge finden Sie über den Download der Infografik.