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E-Learning und Fördermöglichkeiten zur Praxisgründung von Ärzt:innen 

Die Eröffnung einer Kassenordination stellt für viele Ärzt:innen einen bedeutenden Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn dar. Diese Entscheidung geht mit zahlreichen rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Herausforderungen einher. Um angehenden Praxisinhabern:innen den Einstieg zu erleichtern und sie auf ihrem Weg optimal zu unterstützen, wurde ein spezielles E-Learning-Programm von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) entwickelt.

Auch die Experten:innen von Deloitte haben maßgeblich an der Entwicklung dieses E-Learning-Programms mitgewirkt und dabei ihr umfangreiches Fachwissen eingebracht. Wir sind besonders stolz darauf, dass wir die entscheidenden Eckpunkte eines Businessplans praxisnah und verständlich darstellen durften. Der Businessplan stellt ein zentrales Instrument für die erfolgreiche Gründung einer Praxis dar und unterstützt angehende Praxisinhaber:innen, alle wichtigen wirtschaftlichen und strategischen Aspekte zu berücksichtigen.

Besuchen Sie die E-Learnings der ÖGK unter folgendem Link: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.898723&portal=oegkvpportal

 

Fördermöglichkeiten

 

Neben dem E-Learning-Programm gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, um Ärzt:innen bei der Praxisgründung und -entwicklung zu unterstützen. Nachfolgend möchten wir eine Auswahl der aktuell interessantesten Förderungen kurz skizzieren.

 

Gründungsförderung für Primärversorgungseinrichtungen (PVE)


Diese integrierten Gesundheitszentren bieten umfassende und koordinierte medizinische Grundversorgung. Ziel der Förderung ist die Steigerung der Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung.

Von der Förderung umfasst ist die Gründung von PVEs sowie Projekte bestehender PVEs in Österreich.

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer PVE. Gefördert werden 50 % der Neuinvestitionen bis zu einem Maximalbetrag EUR 3.200.000, die maximale Förderung beträgt EUR 1.600.000. Gründungsförderungen für PVE können noch bis 31. Juli 2025 bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden.

 

Projektförderung für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien

 

Seit dem 2. Jänner 2024 können Anträge für Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von in den Bereichen der Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde mit erweitertem Angebot tätigen Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien eingereicht werden.

Zu den förderfähigen Kosten zählen: Kosten für Neu-, Um- oder Ausbau, Instandsetzungsmaßnahmen und bauliche Adaptierungen einer Gruppenpraxis bzw. eines selbständigen Ambulatoriums und/oder der Erwerb bestehender Räumlichkeiten zum Zweck der Nutzung für die Primärversorgung sowie die Kosten für die medizinische Ausstattung. In Ergänzung werden auch für den Betrieb zweckmäßige Kosten, wie beispielsweise Kosten für Fort- und Weiterbildung, nachhaltige Mobilität (insbesondere E-Mobilität und Fahrräder), Betriebs- und Geschäftsausstattung gefördert.

Die Förderung beträgt 50% der Kosten, maximal sind EUR 1.000.000 förderbar. Anträge können noch bis 31. Jänner 2026 bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden.

 

KMU.DIGITAL


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über das Förderprogramm KMU.DIGITAL Unterstützung für Digitalisierungsprojekte erhalten. Der Fokus liegt dabei auf Nachhaltigkeitsthemen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Die Förderschiene wurde im Jahr 2024 um das Förderprogramm „KMU.DIGITAL & GREEN“, das bis 2026 läuft, erweitert und bietet Beratungs- und Umsetzungsförderungen. Förderfähig sind, Status- und Potenzialanalysen (Förderquote 80 %, max. EUR 400 je Thema), Strategieberatung (Förderquote 50 %, max. EUR 1.000 je Thema) sowie die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte (Förderquote 30 %, max. EUR 6.000 pro Unternehmen).
Die Förderungen können über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden.

 

Barrierefreie Unternehmen


Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds gefördert.

Dazu gehören sowohl bauliche, wie der Einbau von Rampen, als auch nicht bauliche Vorhaben, wie die Anpassung von Webseiten und Onlineplattformen.

Antragberechtigt sind Unternehmen bis maximal 49 Mitarbeiter:innen, die gemäß § 5 BEinstG im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen.

Der Kostenzuschuss beträgt 75 % der Gesamtkosten und ist mit einem maximalen Betrag von EUR 15.000 gedeckelt.

Die Beantragung erfolgt mittels eines auf der Homepage zum Download bereitgestellten standardisierten Antragsformulars beim Sozialministeriumservice einzureichen.

 

Zusammenfassung:


Die Eröffnung einer Kassenordination in Österreich ist für viele Ärzt:innen ein entscheidender Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn, der mit zahlreichen rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden ist. Um diesen Einstieg zu erleichtern, hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein umfassendes E-Learning-Programm entwickelt, bei dem Deloitte-Expert:innen maßgeblich beteiligt waren. Zudem gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, die speziell auf die Bedürfnisse von Praxisgründer:innen zugeschnitten sind.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten:innen jederzeit gerne zur Verfügung!

 

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