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Energiekostenzuschuss 1 – Voranmeldefrist für 4. Quartal startet

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat den Start der Voranmeldungen des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal mit 29. März 2023 festgelegt. Die Antragsphase selbst läuft von 17. April 2023 bis 16. Juni 2023. Voraussetzung für die Antragstellung ist wiederum eine fristgerechte Voranmeldung und wir empfehlen daher eine solche gleich zu Beginn der Voranmeldefirst vorzunehmen, da wiederum das „First-come-first-serve Prinzip“ zur Anwendung gelangt.

Die Grundlage für diese Verlängerung wurde mit der Novellierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) geschaffen. Mit dem nichtrückzahlbaren Zuschuss werden 30 Prozent der erhöhten Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr bei energieintensiven Unternehmen gefördert.

Die finalen Details zum Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023 bleiben weiter abzuwarten und wir verweisen hierzu auf folgenden Link.

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