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Global Investment & Innovation Incentives Updates: Jänner 2023

Wir möchten Ihnen zum Beginn des neuen Jahres 2023 nachstehend einige interessante Fördermöglichkeiten vorstellen. Im Rahmen der aktuellen FFG-Ausschreibungen „Digitale Technologien 2022“ und „Energieforschung 2022“ können während des ersten Quartals 2023 noch Anträge eingereicht werden. Zudem steht im neuen Jahr ein Budget in Höhe von 50 Millionen EUR für die FFG Ausschreibung „Austrian Life Sciences“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie für die Medizinprodukte- und Arzneimittelentwicklung zur Verfügung. Auch auf internationaler Ebene erwarten Sie aktuell interessante Fördermöglichkeiten. Vor Kurzem hat die Europäische Kommission das Arbeitsprogramm 2023/2024 von Horizon Europe für Forschung und Innovation veröffentlicht. Hierfür stehen 13,5 Milliarden EUR an Fördermittel zur Verfügung. Auch im Rahmen der Programme EUREKA stehen aktuell interessante Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten für transnationale Netzwerkprojekte in Bereichen wie Mobilität und Klima zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie nähere Details zu diesen Fördermöglichkeiten, um Ihnen einen prägnanten Überblick der wichtigsten Aspekte zu gewähren:

  • FFG Digitale Technologien
  • FFG Energieforschung
  • EUREKA

Aktuelle Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene


Digitale Technologien 2022 (FFG)

  • Ausschreibungsbudget: 6,4 Mio. EUR
  • Ende der Einreichfrist: 03.03.2022
  • Förderquote: 85% (Kooperatives F&E Projekt) und 80% (Sondierung)
  • Maximale Zuschusshöhe: 2 Mio. EUR für kooperative F&E-Projekte bzw. 200.000 EUR für Sondierungen
  • Antragsstellung im Konsortium (außer bei Sondierung)

Mit der Förderung „Digitale Technologien 2022 – Innovationsökosysteme für die technologische Souveränität Europas“, werden innovative F&E-Projekte mit dem Ziel der Schaffung einer europäischen Technologiesouveränität unterstützt. Gefördert wird der Aufbau und die Weiterführung flexibler, kooperativ-kreativer Ökosysteme. Die eingereichten Projekte müssen sich hierbei auf mindestens eines der vier Themenfelder im Bereich digitaler Technologien beziehen: Datengetriebene Technologien und Intelligente Systeme; Vertrauen rechtfertigen; Interoperabilität gewährleisten; Komplexe Lösungen beherrschen. Ein wesentliches Kernkriterium der Förderprojekte stellt die europäische Komponente dar sowie, dass zumindest einer der definierten Souveränitätsbeiträge erfüllt wird: Ausfallsicherheit; Abhängigkeitsanalyse; Diversifizierung; Verbesserung der Selbsterstellungsfähigkeit; Langlebigkeit; Abhängigkeitsreduktion; Energieunabhängigkeit; Europäische Wertebasis.

Folgende Projektarten sind möglich: Sondierung (Vorstudie für F&E-Projekt) und kooperative F&E-Projekte (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung). Für kooperative F&E-Projekte ist ein Konsortium bestehend aus min. einem Unternehmen und 1 KMU oder 1 Forschungseinrichtung oder 1 Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat erforderlich. Bei Sondierungen wird kein Konsortium für die Antragsstellung verlangt (außer bei Großunternehmen).
 

Energieforschung 2022 (FFG)

  • Ausschreibungsbudget: 17,7 Mio. EUR
  • Ende der Einreichfrist: 29.03.2023 (Schwerpunkt 1 und 2) bzw. 10.05.2023 (Schwerpunkt 3 und 4)
  • Förderquote: 35 - 85 % (je nach Projektart)
  • Maximale Zuschusshöhe: EUR 4,5 Mio. (je nach Projektart)
  • Antragsstellung meist im Konsortium (je nach Projektart)

Das Energieforschungsprogramm des Klima- und Energiefonds, das über die FFG abgewickelt wird, zielt darauf ab, Technologiekompetenzen auszubauen, Österreich für saubere Energietechnologien zu stärken sowie Exportchancen zu steigern, um dadurch wichtige Beträge zur Klimaneutralität 2040 zu leisten. Das Programm fördert die Erforschung und Entwicklung zukunftsweisender Energielösungen entlang der gesamten energetischen Wertschöpfungskette, von der Primärenergie bis zur Funktionalität. Dabei umfasst die Ausschreibung 4 Schwerpunkte:

  1. Sektorkopplung und erneuerbarer Wasserstoff in der Industrie
  2. Feldtest Wärmespeicher
  3. Klimaneutrale Wärme und Kälte
  4. Klimawandelanpassung der Energieinfrastruktur

Folgende Projektarten sind möglich: Sondierung (Vorstudie für F&E-Projekt), kooperatives F&E-Projekte (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung), Leitprojekte (umfangreiches kooperatives F&E-Projekt mit Signalwirkung) und Investitionsprojekte (Demonstrationsanlage oder Zuschüsse zur Marktaktivierung). Für kooperative F&E-Projekte ist ein Konsortium bestehend aus min. einem Unternehmen und 1 KMU oder 1 Forschungseinrichtung oder 1 Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat erforderlich. Bei Sondierungen und Investitionsprojekten wird kein Konsortium für die Antragsstellung verlangt.

Aktuelle Fördermöglichkeiten auf internationaler Ebene


EUREKA Netzwerkprojekte

Im Rahmen des Eureka-Netzwerks können laufend anwendungsnahe F&E-Projekte für unterschiedlichste Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen eingereicht werden. Die Einreichung hat dabei von mindestens zwei Unternehmen in Form eines Konsortiums zu erfolgen, wobei die Konsortialpartner aus unterschiedlichen Eureka-Mitgliedsstaaten, oder damit assoziierten Ländern stammen müssen.

Für derartige Eureka Netzwerkprojekte reichen die transnationalen Projektpartner einen gemeinsamen Eureka Antrag sowie jeweils einen Antrag bei den nationalen Förderstellen ein, wie in Österreich über das FFG-Basisprogramm. Eureka ist mittlerweile in 49 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten und erreichte 2021 Gesamtfinanzierungen von EUR 682,5 Mio. für 200 Projekte. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt max. 60% für kleine Unternehmen, max. 50% für mittlere und max. 40% für Großunternehmen, wobei die Förderung grundsätzlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen erfolgt (mit Ausnahme bei Großunternehmen als Kombination aus Zuschuss und Darlehen).

Aktuell besteht für österreichische Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen von Eureka Netzwerkprojekten, bei folgenden themenspezifischen Ausschreibungen Projekte einzureichen:

  • „Call for Network projects between Austria, Belgium, Chile, France and Spain“: Der Schwerpunkt liegt auf kohlenstoffarmen Emissionen wie bspw. erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, grüner Wasserstoff-Wertschöpfungskette, waste2energy, Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, grüner Infrastruktur, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft. Das Ende der Einreichfrist ist der 24.02.2023.
  • „Call for lightweighting projects“: Leichtbau-Projekte mit Mobilitätsbezug werden 2023 mit Ausschreibungsschwerpunkten wie bspw. Fügetechnik in der Multimaterialkonstruktion, Leichtbau durch Funktionsintegration, Additive Fertigung oder Lebenszyklusanalyse gefördert. Im Fokus stehen dabei die nachhaltige Entwicklung und Sicherung der Mobilität bei gleichzeitiger Minimierung der negativen Auswirkungen des Verkehrs. Das Ende der Einreichfrist ist der 25.04.2023.
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