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Herausforderungen für Auslandsdepotinhaber

Neue steuerliche Erfordernisse durch automatischen Informationsaustausch

Mit dem Steuerjahr 2017 ist der sogenannte Automatische Informationsaustausch (AIA) zur Realität geworden. Ausländische Banken sind nunmehr verpflichtet, sämtliche Kontendaten (Zinsen, Dividenden, andere Einkünfte, Veräußerungserlöse und Depotstand) österreichischer Anleger über die ausländische Steuerbehörde an das BMF zu melden. Nora Engel-Kazemi, Expertin für Investment Management und Partnerin bei Deloitte Österreich, erläutert, was das für Auslandsdepotinhaber bedeutet.

Was ändert sich mit der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs für Auslandsdepotinhaber?

Inhaber von ausländischen Depots werden durch diese Neuerung vor einige Herausforderungen gestellt. Einkünfte aus Auslandsdepots waren zwar auch schon bisher in die Steuererklärung aufzunehmen, allerdings gilt es nicht nur die dem Anleger zugeflossenen Beträge, sondern die tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Auslandsdepot steuerlich zu erfassen. Aus diesem Grund müssen die relevanten Finanzprodukte erkannt und entsprechend für die Aufnahme in die Steuererklärung vorbereitet werden.

Welche Punkte sind für Inhaber von ausländischen Depots besonders zu beachten?

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Wertpapieren und Derivaten geboten. Hier sind nicht nur die laufenden Erträge, wie Zinsen, Dividenden oder andere Einkünfte steuerpflichtig, sondern es sind auch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzprodukten steuerlich unterschiedlich zu würdigen. Bei Investment- und Immobilienfonds ist zu beachten, dass nicht nur die tatsächlich bezahlten Erträge bzw. Ausschüttungen steuerrelevant sind, sondern auch fiktive steuerliche Erträge, die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge (agE). Ein erhöhtes Augenmerk sollte auch auf Fremdwährungen gelegt werden. Hier gibt es zahlreiche verschiedene Umstände und Details, die je nach Art der Transaktion steuerlich gesondert beachtet werden müssen.

Welche Vorgehensweise würden Sie den betroffenen Anlegern ans Herz legen?

Nachdem für den Anleger zahlreiche Konstellationen und Spezialfälle denkbar sind, sollten sich Inhaber von Auslandsdepots zeitnah mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise bei der Umsetzung aller entsprechenden Maßnahmen, um die korrekte steuerliche Behandlung von Auslandsdepoteinkünften sicherzustellen.
 

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