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Sanierungsbonus

Unter dem Motto „Österreich ist nicht ganz dicht!“ wirbt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aktuell für den Sanierungsbonus. Gefördert werden dabei Wände, Fenster, Türen und Dächer, die nicht gut gedämmt sind und folglich zu hohen Energiekosten führen. Eine Antragstellung ist über die Online-Plattform der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, kurz KPC, möglich.

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe und Vereine

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünung und für einzelne Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen und Vereine bereitgestellt. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.

Gefördert werden bspw. folgende Leistungen:

  • Dämmung der Außenwände, der oberen Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster, Außentüren, Sektionaltore und Rolltore
  • Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes

Die Förderungshöhe variiert je nach Gebäudegröße und Sanierungsqualität bzw. der begrünten Gebäudefläche und kann in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen.

Sanierungsbonus für Private (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus)

Der Sanierungsbonus für Private kann für die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Reihenhäusern, die älter als 20 Jahre sind, beantragt werden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und liegt maximal bei 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen EUR 3.000 und EUR 14.000 und gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Eine Antragstellung ist seit Jänner 2023 und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 möglich.

Weiters werden Fördermittel für thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie für die thermische Gebäudesanierung durch österreichische Gemeinden bereitgestellt.

Der Förderungsprozess verläuft in mehreren Schritten, wobei je nach Förderungsart bspw. nur ein Förderungsantrag gestellt werden kann bzw. die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung zu erfolgen hat. Daher wird empfohlen, sich bereits vor Projektbeginn umfassende Informationen betreffend konkretem Sanierungsbedarf und möglicher Bundes- und Landesförderungen zum geplanten Sanierungsprojekt einzuholen.

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