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Verlängerung Energiekostenzuschuss I: Richtlinie wurde veröffentlicht

Auf Grund der anhaltenden Teuerung der Energiepreise wurde bereits im Rahmen der Novellierung des UEZG im Februar 2023 die Verlängerung des Energiekostenzuschusses I, der ursprünglich mit September 2022 geendet hätte, auf das Q4 2022 gesetzlich verankert. Mit 17. April wurde nun die Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft für den Energiekostenzuschuss I für das Q4 2022 veröffentlicht, welche die Details zur Förderung sowie deren Abwicklung regelt. Für die Beantragung der Verlängerung des Energiekostenzuschusses I war bereits eine Voranmeldung im aws Fördermanager im Zeitraum 29.03. bis 14.04.2023 erforderlich.

Beim verlängerten Energiekostenzuschuss I werden grundsätzlich 30% der Mehraufwendungen für Strom, Erdgas und Treibstoff (wie bereits auch für den Zeitraum Februar bis September bekannt) sowie zusätzlich auch für extern bezogene Wärme, Kälte (inkl. Fernwärme) und Dampf im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 im Vergleich zur Vorjahresperiode gefördert (Stufe 1).

Unverändert bleibt für den Energiekostenzuschuss I im Q4 2022 das Erfordernis der Energieintensität (Energiebeschaffungskosten i.H.v. mindestens 3% des Produktionswertes), um antragsberechtigt zu sein. Die Energieintensität ist dabei prinzipiell weiterhin auf Basis des Jahresabschlusses 2021 zu ermitteln, allerdings können förderungswerbende Unternehmen in der Basisstufe 1 für die Ermittlung der Energieintensität weiterhin einen alternativen Vergleichszeitraum heranziehen, der diesmal das gesamte Jahr 2022 umfasst (anstelle nur der Monate Jänner 2022 bis September 2022).

Die Antragstellung für das Q4 2022 erfolgt im Zeitraum vom 17. April bis 3. Juli 2023 wiederum über den aws-Fördermanager, wobei erneut das First-Come-First-Serve-Prinzip zur Anwendung gelangt. Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Q4 2022 weniger als EUR 2.500 ausmachen und daher unter der Mindestzuschussgrenze von EUR 750 liegen, können deren Anspruch am Pauschalförderungsmodell (Energiekostenpauschale, siehe unten) überprüfen.

 

Energiekostenpauschale

Kleinst- und Kleinunternehmer, die insbesondere mangels ausreichender Energiekosten bislang von der Beantragung des Energiekostenzuschusses ausgeschlossen waren, haben nun die Möglichkeit das sogenannte Energiekostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Bei der bereits im Vorjahr angekündigten Energiekostenpauschale werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von EUR 10.000 bis EUR 400.000 gefördert. Die Umsatzgrenzen beziehen sich dabei auf das Jahr 2022. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Das Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung und liegt zwischen EUR 110 und EUR 2.475. In Abhängigkeit der Branchenzugehörigkeit und des Jahresumsatzes 2022 wird die Förderhöhe auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich. Das Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt.

Seit 17. April 2023 kann auf der eigenen Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at ein Selbst-Check durchgeführt werden, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllt.

Die ersten Anträge können ab Mai 2023 über das Unternehmensserviceportal (USP) gestellt werden. Dafür kann Folgendes vorbereitet werden:

  • Eine Handy-Signatur oder eine ID Austria einrichten (falls noch nicht vorhanden).
  • Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten unter www.usp.gv.at (falls noch nicht vorhanden).
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung nach ÖNACE (ÖNACE-Code) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.
  • Den Jahresumsatz 2022 in Erfahrung bringen.
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