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Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss ab sofort möglich!

Wie Sie vielleicht schon den Medien entnehmen konnten, wurde ein Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden, eingeführt. Die Grundlage dafür bildet das Unternehmens-Energiezuschussgesetz (UEZG; BGBl. I Nr. 117/2022), welches bereits im Juni 2022 beschlossen wurde. Gemäß § 5 des UEZG soll die konkrete Ausgestaltung durch eine Richtlinie, die bislang leider noch nicht veröffentlicht wurde, erfolgen. Die budgetären Mittel wurden mit EUR 1,3 Milliarden festgesetzt. Die Genehmigung der Förderung von der EU-Kommission steht derzeit noch aus. Dennoch sind die ersten Eckpunkte zum geplanten Zuschuss bereits bekannt:

Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?

  • Förderungsfähige Unternehmen sind gewerbliche oder gemeinnützige energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich.
  • Um als energieintensives Unternehmen zu gelten, müssen die jährlichen Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 % des Produktionswertes betragen. Der Produktionswert ist vereinfacht gesagt, der Umsatz plus/minus Bestandsveränderungen abzüglich Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Wiederverkauf bestimmt sind. Ab der Förderstufe 2 kann alternativ auch die entrichtende nationale Energiesteuer zum Nachweis der Energieintensität herangezogen werden, sofern diese mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt.
  • Das 3 %-Energieintensitätskriterium ist erst ab einem Jahresumsatz von mehr als EUR 700.000,00 nachzuweisen. Darunter ist die Energieintensität keine Fördervoraussetzung, wodurch ein Zuschuss ungeachtet des Ausmaßes der Energiekosten beantragt werden kann.
  • Die Energieintensität muss grundsätzlich auf Basis des Jahresabschlusses 2021 oder des letztverfügbaren Abschlusses ermittelt werden. In der Basisstufe 1 kann die Energieintensität optional im Jahr 2022 auf Basis der Kennzahlen von 1.1.2022 bis 30.9.2022 ermittelt werden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die Energiemehrkosten für die Monate Februar bis September 2022 im Jahresvergleich zu 2021. Die förderfähigen Energiemehrkosten beziehen sich auf den reinen Energiepreis, d. h. der Preis pro Mengeneinheit Energie exklusive Steuern, Abgaben, Umlagen, Transaktionskosten und Netzentgelte.
  • Es gibt 4 verschiedene Förderstufen, wobei sich der:die Unternehmer:in für nur eine Stufe entscheiden kann. Je nach Stufe kommt es teils zu einer unterschiedlichen Berechnung bzw sind andere Nachweise erforderlich.
  • Geförderte Energieträger sind Strom und Gas in allen Stufen und Treibstoffe nur in der Basisstufe 1. Der Zuschussbetrag muss sich auf mindestens EUR 2.000,00 belaufen. Geringere Fördergrenzen bestehen beim angekündigten Pauschalmodell, dass aller Voraussicht nach über eine eigene Förderstelle zu beantragen ist.

Nähre Informationen finden Sie in unseren Tax News.

Wie wird der Energiekostenzuschuss beantragt?

  • Voranmeldung: Die Voranmeldung im Fördermanager des aws ist seit 07.11.2022 möglich. Für die Vorregistrierung sind in Abhängigkeit von der Höhe der Umsatzerlöse Angaben zur Energieintensität und Angaben zu den allgemeinen Unternehmensdaten anzugebenzu machen. Bei Umsatzerlösen unter EUR 700.000,00 sind lediglich allgemeine Unternehmensdaten anzugeben.
  • Beantragung: Die Beantragung erfolgt in dem individuell zugeteilten Zeitraum innerhalb der Antragsfrist ab 29.11.2022 – 15.02.2023 über den Fördermanager.

Was können Sie vorbereitend tun?

  • Registrierung: Sollten Sie noch keinen Login zum Fördermanager haben, können Sie sich jederzeit bereits registrieren (https://foerdermanager.aws.at/#/Register/). Dadurch erhalten Sie Zugang zum Fördermanager und können zeitnah bei Freischaltung der Voranmeldungsmöglichkeit diese erledigen.
  • Voranmeldung: Da die Fördermittel nach dem first-come-first-serve-Prinzip vergeben werden, sollte eine Voranmeldung zeitnah erfolgen.
  • Unterlagenvorbereitung für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und für die Berechnung des Förderbetrages.

Die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinien bleibt naturgemäß abzuwarten. Gerne unterstützen wir Sie in der Folge bei der Antragstellung.

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