Werte in der Personalverrechnung 2024
Alle Jahre wieder werden die Werte in der Personalverrechnung für das kommende Kalenderjahr angepasst. Mit diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Wertanpassungen für das Kalenderjahr 2024.
Lohnsteuer
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II
wurde eine jährliche Anpassung der Steuertarifstufen, des Alleinverdiener- und
Alleinerzieherabsetzbetrages sowie des Verkehrsabsetzbetrages an die Inflation
eingeführt, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Für das Kalenderjahr
2024 ergibt sich die nachstehende monatliche Lohnsteuertabelle.
Hier der Link zu der Tabelle...
Sozialversicherung
Der Aufwertungsfaktor für das Kalenderjahr
2024 wurde mit 1,035 festgelegt. Folglich ergeben sich ab 01.01.2024 die nachstehenden veränderlichen Werte in der Sozialversicherung:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 518,44 (2023: EUR 500,91)
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: EUR 6.060,00 (2023: EUR 5.850,00)
- Höchstbeitragsgrundlage täglich: EUR 202,00 (2023: EUR 195,00)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: EUR 12.120,00 (EUR: EUR 11.700,00)
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 7.070,00 (2023: EUR 6.825,00)
- E-Card-Service-Entgelt: EUR 13,80 (2023 : EUR 13,35)
Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der Sozialversicherung
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 01.01.2024 minimal gesenkt, und zwar
- bei Angestellten, Arbeitern und freien Dienstnehmernvon 6,00 % auf 5,90 %
- bei Lehrlingen von 2,4 % auf 2,3 %.
Das Verhältnis der Aufteilung des Beitragssatzes zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber bleibt unverändert. So betragen der Dienstgeber-Anteil und der Dienstnehmer-Anteil jeweils 2,95 % bzw. jeweils 1,15 % bei Lehrlingen.
Verzugszinsen in der Sozialversicherung
Verzugszinsen fallen an, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Die Österreichische Gesundheitskasse verhängt Verzugszinsen auf die rückständigen Beiträge. Die Verzugszinsen für ein Kalenderjahr berechnen sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich vier Prozentpunkten. Dabei ist der Basiszinssatz für das nächste Kalenderjahr maßgebend, der am 31.10. eines Kalenderjahres gilt. Der Basiszinssatz hat am 31.10.2023 3,88 % betragen, weshalb für rückständige Beiträge ab 01.01.2024 Verzugszinsen in der Höhe von 7,88 % in Rechnung
gestellt werden.
Pauschale Dienstgeberabgabe
Die pauschale Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten wird von 16,4 % auf 19,4 % angehoben. Die dazugehörige Berechnungsbasis ist das monatliche Entgelt inklusive der Sonderzahlungen der geringfügig Beschäftigten. Diese Abgabe ist dann zu entrichten, wenn im Unternehmen zwei oder mehrere geringfügig Beschäftigte tätig sind, deren monatliche laufende Beitragsgrundlagen (Entgelte ohne Sonderzahlungen) insgesamt über der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze liegen. Der maßgebliche Grenzwert beträgt im Kalenderjahr 2024 monatlich EUR 777,66 (518,44 * 1,5).