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„Wirtshauspaket“ soll Konsum ankurbeln

Mit Mitte Mai werden die Maßnahmen der Corona-Krise weiter gelockert: Unter strengen Auflagen dürfen nun auch Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Anfang der Woche wurde hier- zu von der Bundesregierung ein „Wirts- hauspaket“ im Ausmaß von EUR 500 Mio präsentiert, welches den Konsum ankurbeln soll.

Das Paket beinhaltet eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% bis Ende 2020. Dies entspricht einer Entlastung von zirka EUR 200 Mio. Plangemäß soll diese Senkung vorerst befristet für die zweite Jahreshälfte 2020 gelten.

Ebenso wurde eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung angekündigt. Die Pauschalierungsgrenze wird dabei von EUR 255.000 auf EUR 400.000 erhöht. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner soll es außerdem mehr Geld für Dorfwirtshäuser geben. Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch die Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75% erhöht und die Schaumweinsteuer abgeschafft.

Die konkrete Umsetzung bleibt bei den angeführten Maßnahmen abzuwarten.

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