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Betriebstätten-Risiko-Check
Betriebstätten-Risiken erkennen – Betriebstätten vermeiden
Sie sind grenzüberschreitend tätig und möchten keinesfalls eine Betriebstätte – im Ausland oder in Österreich – auslösen?
Ist Ihnen bekannt, dass eine Betriebstätte zunehmend auch schon ohne typische feste örtliche Einrichtung angenommen wird? Haben Sie die immer strenger werdenden Kriterien der Staaten am Radar? Sind Sie sich sicher, dass Ihre aktuelle Strategie zur Betriebstättenvermeidung 100% wasserdicht ist? Wenn Sie eine dieser Fragen nur zögerlich mit ‚Ja‘ beantworten können, haben Sie möglicherweise ein Betriebstättenrisiko. Räumen Sie dieses Risiko aus – mit dem standardisierten Betriebstätten-Risiko-Check unserer Betriebstätten-Experten.
Niedrige Betriebstätten-Schwelle
Nachdem das Auslösen einer Betriebstätte dem Betriebstättenstaat Steuereinnahmen beschert, neigen in Zeiten wie diesen viele Staaten – darunter auch Österreich – dazu, eine Betriebstätte zunehmend auch in Fällen ohne typische feste Einrichtung vor Ort anzunehmen, zB:
- Wohnung des Arbeitnehmers
- Räumlichkeiten des Auftraggebers
- Ausländische Bauausführungen und Montagen
- Leistungserbringung an andere Konzerngesellschaften durch Mitarbeiter vor Ort
- Grenzfälle bei Entsendungen im Konzern
- Bloßes Tätigwerden beim Auftraggeber über einen längeren Zeitraum
- Vertreter-Betriebstätte auch ohne zivilrechtliche Vertretungsmacht
- Kommissionär als Vertreter-Betriebstätte des ausländischen Kommittenten
- „Dienstleistungs-Betriebstätte“ in einigen neueren Doppelbesteuerungsabkommen
Risiken
- Besteuerung des Betriebstättengewinns im Betriebstättenstaat
- Risiko der Doppelbesteuerung durch zwei Staaten
- Einbehaltepflichten für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
- Abweichende umsatzsteuerliche Verpflichtungen
- Quellensteuer auf Zahlungen Ihrer Kunden
- Besteuerung der Mitarbeiter im Betriebstättenstaat – unabhängig von der 183-Tage-Grenze!
- Haftungsfolgen für vergangene Jahre
- Finanzstrafrechtliche Sanktionen
Schritt 1: Sachverhaltsermittlung durch gemeinsames Durchgehen unseres standardisierten Fragenkatalogs bei einer persönlichen Besprechung oder in einem Conference Call
Schritt 2: Durchsicht der wesentlichen Vereinbarungen (zB Service Agreement) gemäß unserer standardisierten Anforderungsliste
Schritt 3: Unsere schriftliche Stellungnahme:
- Beurteilung des Betriebstättenrisikos
- Gegebenenfalls Vermeidungsstrategien
- Besteuerung der Arbeitseinkünfte der Betriebstättenmitarbeiter
- Einbehaltepflichten für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
- Indikation zur österreichischen Bemessungsgrundlage der Betriebstätte (Verrechnungspreisfrage)
Schritt 4: Follow-Up-Call für allfällige Zweifelsfragen zu unserer Stellungnahme
- Risiko der Doppelbesteuerung durch zwei Staaten
- Einbehaltepflichten für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
- Abweichende umsatzsteuerliche Verpflichtungen
- Quellensteuer auf Zahlungen Ihrer Kunden
- Besteuerung der Mitarbeiter im Betriebstättenstaat – unabhängig von der 183-Tage-Grenze!
- Haftungsfolgen für vergangene Jahre
- Finanzstrafrechtliche Sanktionen