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Steuertipps zum Jahresende 2018
Aktuelle Hinweise für Unternehmen und Private
Tipps und Hinweise in Sachen Steuern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Jahresende naht, die „Zu erledigen“-Listen wachsen und manches Thema muss hinten anstehen oder wird ins neue Jahr verschoben. Damit sie im Vorweihnachtsstress nichts übersehen, haben wir eine kleine Liste mit steuerlichen To-do‘s erstellt, die Sie als Unternehmer oder als Privatperson klären sollten, um entspannt in die Weihnachtsfeiertage starten zu können.
Unser Top-Tipp für Arbeitnehmer:
Aufwendungen frühzeitig geltend machen
Wenn Arbeitnehmer ihre Aufwendungen rechtzeitig geltend machen, schont das die Geldbörse. Das zeigt sich vor allem bei Kinderbetreuungskosten. Heuer können letztmalig Kosten für die Kinderbetreuung von bis zu EUR 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr abgesetzt werden. Ab 1.1.2019 wird die Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag dann durch den neuen Familienbonus Plus ersetzt. Im Rahmen der laufenden Lohverrechnung kann das entsprechende Formular zur Berücksichtigung des Familienbonus Plus bereits im noch laufenden Jahr vom Arbeitnehmer an den Dienstgeber übermittelt werden. Der Familienbonus Plus wirkt sich dann schon ab Jänner 2019 aus.
Auch Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten sollten noch vor Jahresende geltend gemacht werden. Darunter fallen neben Studien- und Kursgebühren auch Fachliteratur oder Reisekosten. Spenden an begünstigte Organisationen in der Höhe von maximal 10 % der Jahreseinkünfte lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen. Da die Spendenempfänger eingegangene Spenden beim Finanzamt melden müssen, sollte man die der jeweiligen Spendenorganisation vorliegenden personenbezogenen Daten einem kurzen Check unterziehen.
Mehr Details und weitere Themen und Tipps finden Sie auf unserer „Checkliste für Arbeitnehmer: Deloitte Steuertipps zum Jahresende“.
Unser Top-Tipp für Arbeitgeber:
Noch vor 2019 investieren
Unternehmen, die noch vor 2019 abnutzbares Anlagevermögen anschaffen und in Betrieb nehmen, profitieren von der Halbjahres-Abschreibung für Abnutzung. Für den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen ist jetzt also ein strategisch guter Zeitpunkt. Zudem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal EUR 400,- können sofort abgeschrieben werden.
Auf der Agenda stehen jetzt auch bilanzsteuerrechtliche Themen sowie das Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen für 2019 gestellt werden. Punkte wie die Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien gehören ebenfalls auf die Steuer-Checkliste. Zudem müssen sich die Unternehmen jetzt um die Rückvergütung von Energieabgaben kümmern.
Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen
- Zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden und die Einreichung innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
- Mit 31.12.2018 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2011 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
- Mit 31.12.2018 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2008 ein.
- Bis 31.12.2018 kann die Energieabgabenvergütung 2013 noch eingefordert werden.
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