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Überlassung von Wohnraum an die Geschäftsführung
eco.nova
Wesentlich beteiligte Gesellschafter-GeschäftsführerInnen einer GmbH stehen immer wieder vor der Frage, ob sie ihren eigenen Wohnbedarf durch private Mittel decken sollen, oder ob ihre GmbH die Wohnimmobilie erstellen und ihnen zur Nutzung überlassen soll.