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Veröffentlichung der finalen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und –überwachung

Die nun finale Version der Leitlinien beinhaltet Anforderungen an die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern und den Umgang mit den dafür erforderlichen Informationen und Daten. Sie bauen gemäß Auftrag der Europäischen Kommission soweit möglich und sofern relevant auf bestehenden nationalen Erfahrungen mit der Thematik auf und sind in vielen Bereichen als Präzisierung, teilweise aber auch als signifikante Erweiterung der Kreditvergabe-Standards in den EU-Mitgliedsstaaten zu sehen. Neben ausreichend hohen Standards für Kreditvergabe und -überwachung zum Zweck der Verhinderung des zukünftigen Impairments neu vergebener Kredite, sollen die Leitlinien auch die Einhaltung europäischer Verbraucherschutzvorschriften bei der Kreditvergabe sicherstellen. Während die Finalisierung der Leitlinien seitens der Bankenindustrie schon seit geraumer Zeit erwartet und von einer sehr zeitnahen Anwendung ausgegangen wurde, sind die Leitlinien COVID-19-bedingt nun ab 30. Juni 2021 anzuwenden.

Die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung vom 29. Mai 2020 wurden nun veröffentlicht.

Die nunmehr in einer finalen Version vorliegenden Leitlinien beinhalten Anforderungen an die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern und den Umgang mit den dafür erforderlichen Informationen und Daten. Sie bauen gemäß Auftrag der Europäischen Kommission soweit möglich und sofern relevant auf bestehenden nationalen Erfahrungen auf. So sind die nun veröffentlichten Leitlinien in vielen Bereichen als Präzisierung, teilweise aber auch als signifikante Erweiterung der in den EU-Mitgliedsstaaten gelebten Kreditvergabe-Standards zu sehen.

Sie sind ebenso eine Fortsetzung der Arbeiten an den schon veröffentlichten Leitlinien zu Management und Transparenz von Non-Performing-Loans. Diese beinhalten Vorgaben für den Umgang mit Krediten ab jenem Zeitpunkt, an dem diese notleidend werden.

Die Vorgaben in der gegenständlichen Veröffentlichung zielen hingegen darauf ab, sicherzustellen, dass Kreditinstitute über ausreichend hohe Standards für die Kreditvergabe und -überwachung verfügen, um bestmöglich zu verhindern, dass neu vergebene Kredite in Zukunft notleidend werden.

Zusätzlich sollen die Leitlinien in weiterer Folge auch die Einhaltung europäischer Verbraucherschutzvorschriften bei der Kreditvergabe sicherstellen.

Während die Finalisierung der Leitlinien seitens der Bankenindustrie schon seit geraumer Zeit erwartet und ursprünglich von einer zeitnahen Anwendung ausgegangen wurde, sind die Leitlinien COVID-19-bedingt nun erst ab 30. Juni 2021 anzuwenden.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen aus den EBA-Leitlinien beispielsweise zu den folgenden Themenbereichen zur Verfügung:

  • Konzeptionierung, Überarbeitung und Implementierung institutsspezifischer und Leitlinien-konformer interner Governance-Strukturen für die Kreditvergabe und –überwachung;
  • Abstimmung der Kreditvergabe-Governance mit institutsspezifischen Vorgaben zu Risiko-Appetit, Kreditrisiko-Limiten und Anti-Geldwäsche-Vorkehrungen;
  • Implementierung von Verfahren zur Risikobeurteilung bei der Kreditvergabe
    • Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern mithilfe innovativer IT-Lösungen,
    • Modelbasierte Unterstützung von Kreditvergabeentscheidungen,
    • Analyse der wirtschaftlichen Situation und der Geschäftsmodelle Ihrer Kreditnehmer,
    • Implementierung moderner Verfahren zur Sicherheitenbewertung,
    • Optimierung Ihrer internen Prozesse zur Kreditvergabe und –überwachung,
    • Berücksichtigung von aktuellen Verfahren zur Inklusion von ESG-Faktoren für nachhaltige Kreditvergabe-Entscheidungen;
  • Anpassung und Erweiterung Ihres Kreditrisiko-Monitoring-Rahmenwerkes.

 

Wir stehen Ihnen natürlich für Rückfragen und (virtuelle) Diskussionen zu diesen und weiteren Themenbereichen gerne zur Verfügung und sind jederzeit für Sie erreichbar.

 

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