Europäische Aufsichtsbehörden reagieren auf Pandemie

Artikel

Europäische Aufsichtsbehörden reagieren auf Pandemie

Momentaufnahme der laufenden Entwicklungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben am vergangenen Freitag wesentliche Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 angekündigt, um sicherzustellen, dass Banken unter ihrer Aufsicht auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus weiterhin ihre volkswirtschaftlichen Aufgaben wahrnehmen können:

Europäische Zentralbank (EZB)

  • Die EZB hat in ihrer Pressemitteilung klargestellt, dass sie Banken die Möglichkeit gibt, vorübergehend unter dem durch die Säule 2-Guidance (P2G), den Kapitalerhaltungspuffer (CCB) und der Liquidity Coverage Ratio (LCR) definierten Vorgaben zu operieren.
  • Zudem wird erwartet, dass diese Maßnahme von den zuständigen nationalen Behörden durch eine zusätzliche Lockerung des antizyklischen Kapitalpuffers (CCyB) ergänzt wird.
  • Banken werden zudem die Möglichkeit erhalten, die Anforderungen der Säule 2 teilweise mit Kapital geringerer Qualität zu erfüllen (wie z.B. mit Additional-Tier-1- oder -Tier-2-Instrumenten). Damit wird eine Maßnahme der CRD V vorgezogen, die grundsätzlich erst im Januar 2021 in Kraft treten hätte sollen (Artikel 104a).
  • Erwartet wird jedoch ausdrücklich, dass Banken das durch diese Maßnahmen zusätzlich zur Verfügung stehende Kapital ausschließlich zur Unterstützung der Wirtschaft und keinesfalls für Dividendenausschüttungen oder variable Vergütungserhöhungen verwenden.
  • Die EZB erörtert auch weitere bankspezifische Maßnahmen, wie z.B. die Verschiebung von Vor-Ort-Inspektionen und die Verlängerung der Fristen für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die sich aus jüngsten Vor-Ort-Inspektionen ergeben haben.
  • Abschließend wird jedoch von der EZB betont, dass Banken weiterhin solide Standards bei der Übernahme von Risiken anwenden, eine angemessene Politik hinsichtlich der Bilanzierung und Deckung notleidender Engagements verfolgen und eine solide Kapital- und Liquiditätsplanung sowie ein robustes Risikomanagement betreiben sollen/müssen.
  • Diese Informationen folgen einem Schreiben der EZB an alle signifikanten Banken, um sie auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, sich auf mögliche negative Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus vorzubereiten. Die Maßnahmen der EZB gehen weiter als jene von der Bank of England vorgeschlagenen, die bisher noch nicht vorgesehen hatte, den Banken zu erlauben, Eingriffe in ihren Kapitalerhaltungspuffer oder Liquiditätsdeckungsgrad durchzuführen.

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Die EBA veröffentlichte ebenfalls eine Erklärung über Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus auf den EU-Bankensektor und beschloss, den EU-weiten Stresstest auf 2021 zu verschieben, um Banken eine adäquate Fortführung ihrer Kerngeschäfte zu ermöglichen. Sie fordert zudem die zuständigen nationalen Behörden auf, die bereits in den bestehenden regulatorischen Rahmen eingebettete Flexibilität zu nutzen, und schlägt vor, den Banken zu gestatten, Säule 2- Anforderungen teilweise mit Kapital geringerer Qualität zu erfüllen.


Deloitte

Auch das internationale Deloitte Center for Financial Services veröffentlichte einen Sonderbericht zu möglichen Auswirkungen auf den Banken- und Kapitalmarktbereich durch COVID-19. In diesem Bericht werden Schlüsselfragen zur Aufrechterhaltung der geschäftlichen und betrieblichen Belastbarkeit erörtert. Das Dokument deckt jene Themen ab, die Banken und Kapitalmarkteilnehmer weltweit gerade jetzt in Betracht ziehen – vom Liquiditätsmanagement bis hin zur Festigung der operativen Widerstandsfähigkeit - und liefert sohin Empfehlungen für erste Handlungsschritte, die Banken als Reaktion auf den sich ausweitenden COVID-19-Ausbruch bereits jetzt in Angriff nehmen sollten bzw. bereits genommen haben. Den Bericht in englischer Sprache findet Sie hier. Zur besseren Lesbarkeit haben wir eine kurze, zusammenfassende Präsentation zum Thema für Sie erstellt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen unter Verwendung unserer bewährten technischen Möglichkeiten auch in diesen Zeiten sehr gerne für Rückfragen und (virtuelle) Diskussionen zur Verfügung und sind gerne für Sie erreichbar.

War der Artikel hilfreich?