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Neue Meldepflichten für Finanzdienstleister ab 2024!
Bereits 2007 hatte die EU die erste Version der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive bzw kurz: PSD) angenommen. Ziel war es, den europaweiten Zahlungsverkehr durch Unternehmen zu regeln, die nicht dem traditionellen Bankensektor angehören. Insbesondere sollte somit auch anderen Unternehmen ermöglicht werden, Zahlungsdienstleistungen über das Internet anzubieten und damit den Wettbewerb in diesem Bereich des Finanzsektors anzukurbeln und gleichzeitig zu regulieren. Die Zunahme des elektronischen Handels und der Gig-Economy hat dazu geführt, dass es immer schwieriger wird, solche Transaktionen zu überwachen und zu besteuern.
As early as 2007, the EU had already adopted the first version of the Payment Service Directive (PSD). Its objective was to regulate payment transactions by companies that are not part of the traditional banking sector. It was particularly intended to enable other companies to offer payment services in order to stimulate as well as regulate competition in this part of the financial sector. The growth of the e-commerce and the gig economy has made it increasingly difficult to monitor and tax such transactions.
Die neuen Meldepflichten
Als Teil eines umfassenderen Pakets zur Lösung dieses Problems (insbesondere Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Handel) hat das Europäische Parlament einen Vorschlag zur "Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und Finanzinstituten" angenommen. Im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD2) werden neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister (PSP) in der EU angekündigt, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten werden.
Die neuen Meldepflichten sehen vor:
- Zahlungsdienstleister müssen vierteljährlich Zahlungsdaten von Händlern:innen an ihre lokalen Steuerbehörden melden. Die lokalen Steuerbehörden melden die Zahlungsdaten dann über eine zentrale Datenbank, die als CESOP (Central Electronic System of Payment Information) bezeichnet wird.
- Im Rahmen von CESOP sind weiters grenzüberschreitende Zahlungen meldepflichtig. Eine Reihe von Zahlungsdiensten, die unter die PSD2 fallen, wird meldepflichtig sein, darunter Lastschriften, Kartenzahlungen und Überweisungen. Die EU-Kommission schlägt eine Bagatellgrenze von 25 Zahlungsvorgängen an denselben/dieselbe Zahlungsempfänger:in in einem Kalenderquartal vor.
- Es wird erwartet, dass die erforderlichen Daten in einem standardisierten XML-Format an die lokale Steuerbehörde gemeldet werden können.
"Zahlungsdienstleister" sind nach Maßgabe der aktualisierten PSD2 Richtlinie insbesondere Kreditinstitute, E-Geldinstitute, Postscheckämter und Zahlungsinstitute. In der Praxis wird dies Banken, Kartensysteme, Händler-Acquirer, Zahlungsdienstleister und auch Online-Plattformen betreffen, die ihren eigenen internen Zahlungsdienstleister haben, der durch die PSD2 Richtlinie reguliert wird. Die Meldepflichten werden nicht für Finanzinstitute außerhalb der EU gelten.
Die neuen Melderegelungen werfen eine Reihe von Fragen auf:
- Systeme: Sind alle erforderlichen Geschäftssysteme und Datenquellen für die CESOP-Meldungen geeignet?
- Umfang: Fragen der Verwaltung des Datenvolumens und der Verhältnismäßigkeit?
- Zweck: Wie werden die Steuerbehörden die im Rahmen von CESOP gemeldeten Daten verwenden?
- Verantwortlichkeit: Welche Akteure innerhalb des PSP-Geschäfts werden für diese neue Regelung verantwortlich sein? Welche Auswirkungen hat die länderübergreifende Berichterstattung?
Obwohl die Änderungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen (zwei Jahre später als ursprünglich geplant), ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auswirkungen der Vorschriften auf das Tagesgeschäft rasch analysiert werden, um die Erfüllung der CESOP-Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Fazit
Ab dem 1. Januar 2024 werden den Zahlungsdienstleistern (PSPs) in der EU neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten auferlegt, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Im Februar 2020 hat der Rat der Europäischen Union neue Maßnahmen (Richtlinie und Verordnung) gebilligt, die den Zahlungsdienstleistern vorschreiben, ab 2024 Daten über grenzüberschreitende Zahlungen zu sammeln und zu melden. Die in dieser Verordnung verwendeten Definitionen und Konzepte entsprechen im Allgemeinen denen der Richtlinie 2015/2366 (PSD2).
Die Steuer- und Compliance-Abteilungen von Zahlungsdienstleistern sollten frühzeitig ihre Organisation für diese neuen Verpflichtungen vorbereiten, um ab dem 1. Januar 2024 die neuen Meldeverpflichtungen wahrnehmen zu können.
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