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Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)

Einbettung in Aufsichtsmechanismus und mögliche Handlungsfelder für Kreditinstitute

Die am 19. Dezember 2014 durch die EBA veröffentlichten SREP-Leitlinien führen eine als tiefgreifend einzustufende Neuerung für die Banken ein, nämlich die aufsichtlichen Kriterien für die Bewertung der institutsindividuellen Geschäftsmodelle und Geschäftsstrategien. Geschäftsmodellrisiken wurden als aufsichtliche Priorität der Aufsichtstätigkeit des SSM in den Jahren 2016 und 2017 eingestuft und bilden den Gegenstand des Deloitte White Papers No. 78.

Die Geschäftsmodellanalyse ist ein eigenständiger und wichtiger Bestandteil der Gesamtbeurteilung im Rahmen des SREP. Aufsichtliche Vorgaben zur Steuerung der Geschäftsmodellrisiken weisen deren erhöhte Relevanz auf, insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen und regulatorischen Umfeldfaktoren. In diesem Zusammenhang widmet die Aufsicht den strategischen Fragestellungen ein besonderes Augenmerk.

Obwohl die EBA-Vorgaben nicht direkt an Banken adressiert sind, sollen Institute verschiedene quantitative sowie qualitative Informationsquellen zum Zweck der umfassenden Analyse zur Verfügung stellen. Dadurch wird ein Informations- und Handlungsdruck auf Banken erzeugt und eine angemessene Betrachtung dieser Thematik gefordert.

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