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Fit für FMA Hearings?

Mit fachlicher Kompetenz und aufsichtsrechtlichem Know-how zum Erfolg

Als Österreichs führender Bankenberater erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Schulungsprogramm, das Sie fit im Bankenaufsichtsrecht macht.

Ausgangssituation

Die Entwicklungen der letzten Jahre wurden von nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden und Gesetzgebungsorganen zum Anlass genommen, die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzbranche zu verschärfen und ihre Standards und Praktiken zu überarbeiten. Durch diese gestiegenen Anforderungen werden die Agenden von Geschäftsleitern, Schlüsselkräften und Aufsichtsräten von Kreditinstituten zunehmend komplexer und herausfordernder. 

Die FMA gab im Jahr 2012 die Änderung ihrer Praxis im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung von Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie Aufsichtsratsvorsitzenden bekannt. Das nunmehr durchgeführte Prüfungsverfahren mit Fit & Proper Hearings stellt eine deutlich gestiegene Herausforderung für die betroffenen Zielgruppen dar. 

Die FMA lädt neu bestellte Geschäftsleiter und Aufsichtsratsvorsitzende von Kreditinstituten zu einem Termin, um die gem. BWG erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines Hearings („Fit & Proper Hearing“) zu überprüfen. Verschärft wird diese Maßnahme durch die Begrenzung der möglichen Antritte (Geschäftsleiter maximal 3-mal, Aufsichtsratsvorsitzende maximal 2-mal) sowie die für das Kreditinstitut negativen Konsequenzen im Falle eines Nichtbestehens. In diesem Fall geht die FMA von einer nicht vorliegenden fachlichen Eignung aus und ergreift entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen.

Auch auf internationaler Ebene wurden im November 2012 Leitlinien der EBA zum Suitability-Assessment veröffentlicht. Diese definieren einen wesentlich weiteren Anwenderkreis für die Eignungsprüfungen: 

  • Alle Geschäftsleiter
  • Alle Mitglieder des Aufsichtsrats 
  • Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen (u.a. Bereichsleiter wichtiger Business-Lines und Niederlassungen sowie interne Kontrollfunktionen, wie z.B. Compliance, Interne Revision etc.)

Die Leitlinien der EBA sehen einen dokumentierten, standardisierten Prozess für die Auswahl und Beurteilung der Geschäftsleiter und des Aufsichtsrats sowie für die Beurteilung von Mitarbeitern in Schlüssel­funktionen vor. Zudem ist das Kreditinstitut verpflichtet, eine Neubewertung der Eignung im Anlassfall vorzunehmen und jede Beurteilung sowie deren Ergebnisse zu nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Die nationalen Aufsichtsbehörden und Kreditinstitute werden von der EBA dazu angehalten, den Anforderungen dieser Leitlinien per 22. Mai 2013 zu entsprechen. 

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Kernmodule unseres Schulungsprogramms

  • Konzessionstatbestände sowie Konzessionsvoraussetzungen (inkl. Fit & Proper, EKV)
  • Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Kreditinstitutsgruppe
  • Ordnungsnormen des BWG: Mindesteigenmittelerfordernisse, Liquidität (inkl. LRMV), Eigenmittel, Kapitalinstrumente
  • Großveranlagungen, Organgeschäfte 
  • Verbraucherbestimmungen, Bankgeheimnis, Einlagensicherung
  • Sorgfaltspflichten iZm Risikomanagement / Gesamtbankrisikosteuerung, Vergütung
  • Anforderungen iZm Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
  • Vorschriften iZm der Rechnungslegung, Bankprüfung, Jahresabschluss
  • Anforderungen im Bereich Interne Revision
  • Meldebestimmungen und Offenlegung
  • Wesentliche Inhalte der FMA Mindeststandards (z.B. für das Kreditgeschäft, die Interne Revision, ICAAP, Fremdwährungskredite)
  • Compliance (MiFID, WAG), Grundzüge des InvFG 2011
  • Strafbestimmungen 
  • Kommende regulatorische Anforderungen
    (Basel III/CRD IV/CRR, AIFM-D, MiFID II, 4. Geldwäsche-Richtlinie)

 

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Unsere Services für Sie

  • Einzelcoachings/Privatissimi – Durchführung von individuellen 
  • Coachings sowie konkreten Briefings im Anlassfall 
  • Fachseminare – Abhaltung standardisierter, tourlicher Fachseminare für alle betroffenen Mitarbeitergruppen, um für mögliche Sonder­prüfungen von Seiten der Aufsicht gerüstet zu sein
  • Identifizierung von Schlüsselpersonal – Unterstützung beim 
  • Aufsetzen des Prozesses zur Identifizierung der Mitarbeiter in 
  • Schlüsselfunktionen
  • Dokumentation – Erstellung von Handbüchern und Policies zur 
  • Dokumentation des Schulungs- und Weiterbildungsprozesses
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Die Deloitte Financial Services Industry (FSI) Advisory verfügt über ein österreichweit einzigartiges Expertenteam in den Bereichen Regulatory Advisory, Compliance, Risikomanagement und Bankenprüfung. 

Durch unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Brauneis Klauser Prändl (bkp) ergänzen wir unser Trainerteam um erfahrene Juristen im Bankenrecht. Die umfangreichen Erfahrungen und die Expertise diese Teams beruhen auf einer Vielzahl erfolgreich durchgeführter Projekte sowie gehaltener Schulungen in allen Belangen des Aufsichtsrechts. 

Durch den laufenden Austausch mit den zuständigen Regulatoren und Aufsichtsbehörden auf österreichischer und europäischer Ebene stellen wir sicher, dass unser Know-how stets auf dem aktuellsten Stand der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen bleibt.