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Rückforderung der Quellensteuern auf EU/EWR-Portfoliodividenden
Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und rückerstattet werden kann!
Der Europäische Gerichtshof verbietet zunehmend Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden im EU/EWR-Raum. Beziehen auch Sie Zinsen, Lizenzen oder Dividenden aus dem EU/EWR-Raum, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind?
Wir sagen Ihnen, ob die Quellensteuer unzulässig ist und ob die Quellensteuer rückerstattet werden kann. Und das ohne langwierige Recherche – denn ein Blick in unsere eigens dafür angelegte Datenbank genügt. In Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices führen wir für Sie auch das Rückerstattungsverfahren durch.
Die Datenbank
- ist stets aktuell,
- umfasst alle EU/EWR-Länder,
- zeigt, wo verloren geglaubte Quellensteuer zurückgeholt werden kann und
- sagt uns, wie das Recht auf Rückerstattung in den einzelnen Ländern durchzusetzen ist – und das auf einen Blick!
Unser Expertenteam geht dabei wie folgt vor:
Schritt 1: Datenerhebung
Teilen Sie uns die folgenden Key Facts mit:
- Passiveinkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzen) und Quellensteuern?
In welcher Höhe?
In welchen Jahren?
Aus welchem EU/EWR-Land?
Wir sagen Ihnen, in welchen EU/EWR-Ländern die Rückerstattung der Quellensteuern sicher oder wahrscheinlich ist und wo sie gerichtlich durchgekämpft werden muss.
Schritt 2: Quellensteuern rückerstatten
- Durchführung der Rückerstattungsverfahren für Sie in Zusammenarbeit mit den Experten unserer lokalen Deloitte Partner Offices
- Effiziente Verfahrensvorbereitung und Verfahrensführung durch zentrale Projektkoordinierung durch uns.
Ihr Nutzen
- Portfoliodividenden aus dem EU/EWR-Ausland quellensteuerfrei beziehen
- Doppelte Nichtbesteuerung: Portfoliodividenden in Österreich steuerbefreit
- Steigerung der Rendite von Portfolioinvestments durch aktives Quellensteuermanagement
- Auch für Zinsen und Lizenzen Quellensteuerfreiheit im Einzelfall möglich
- Auch in Verlustjahren keine endgültige Belastung mit ausländischen Quellensteuern
- Senkung der Konzernsteuerquote
- Cash-Wirksamkeit ganz unabhängig vom Ergebnis
- Verbesserung der Liquidität