Betrug um Kurzarbeit

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Betrug um Kurzarbeit

Risiken und Handlungsempfehlungen

Um langfristige und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der COVID 19 Krise in Österreich abzufedern hat die Regierung diverse Maßnahmenpakete geschnürt. Darunter die Kurzarbeitsbeihilfe, wofür rund 12 Milliarden Euro staatliche Mittel bereit gestellt wurden. Die vergleichsweise rasche und unbürokratische Unterstützung wurde und wird von zahlreichen Unternehmen in Anspruch genommen. Zum Höhepunkt der Krise waren rund 1,3 Millionen ÖsterreicherInnen in Kurzarbeit.

Unternehmensrisiko Kurzarbeit?


Die staatliche Förderung, die vor allem das Ziel verfolgt, Beschäftigung aufrecht zu erhalten und Unternehmen zu unterstützen, birgt dabei Risiken für die beantragenden Unternehmen. So wurden vermehrte Schwerpunktkontrollen im der Kurzarbeit durchgeführt und bisher 150 Anzeigen wegen Missbrauchsverdacht im Zusammenhang mit der subventionierten Arbeitszeitverkürzung von der Finanzpolizei gestellt.

Das aktuelle Umfeld, geprägt von wirtschaftlichen Herausforderungen und neuen Arbeitsformen, wie beispielsweise Home-Office, erschwert interne Kontrollen und damit auch die Überprüfung der Einhaltung von Subventionsauflagen. In Hinblick auf Kurzarbeit exponieren sich Unternehmen diverser Risiken. Mehrarbeit, welche in der Abrechnung der Kurzarbeit unberücksichtigt bleibt und ohne Wissen der Geschäftsleitung angeordnet oder freiwillig durch die Mitarbeiter geleistet wird, stellt speziell in dezentralen Organisationen ein Risiko für das Unternehmen dar. Gleiches gilt für die bewusste Manipulation der Arbeitsaufzeichnungen.
 

Aus einer potenziell ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen und sonstigen COVID-Subventionen können sich erhebliche Risiken für das Unternehmen und dessen Organe ergeben:

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Schützen Sie Ihr Unternehmen!

Um Risiken zu reduzieren und sich vor damit einhergehenden Negativfolgen zu schützen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:

  • Mit einer Analyse der internen Zeiterfassungsprozesse können potenzielle Risikofelder und Red Flags identifiziert und anschließend gezielt vermieden oder reduziert werden.
  • Mittels Data Analytics, der Analyse von (Massen-)Daten aus ERP Systemen, können Auffälligkeiten im Unternehmen identifiziert werden. Unternehmensinterne Daten stellen eine umfangreiche und wichtige Informationsquelle dar. Eine Analyse von Umsatzentwicklung sowie weiteren Kennzahlen im Vergleich zur Inanspruchnahme von Kurarbeitsmitteln kann als Indikator für die Einhaltung der verkürzten Arbeitszeit herangezogen werden.  
  • Case Testing – Eine Analyse der Zeiterfassung und -dokumentation für eine ausgewählte Stichprobe kann einen detaillierten Blick auf die Geschehnisse im Unternehmen für ausgewählte Bereiche geben. Sollten sich aus der Analyse der Stichprobe Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Subventionsauflagen ergeben, kann eine vertiefende forensische Analyse durchgeführt werden.
  • Durch die Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline bieten Unternehmen ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Die Association of Fraud Examiners berichtet 2020, dass 43% der Fraud Fälle durch Hinweise aufgedeckt werden. Die Hälfte der Hinweise kam dabei von MitarbeiterInnen des Unternehmens. Durch die neue EU-Whistleblower-Richtlinie werden u.a. juristische Personen aus dem privaten und öffentlichen Sektor zur Implementierung von Hinweisgebersystemen verpflichtet.

Deloitte Expertise

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten begleiten Sie bei der Erhebung und Überprüfung der relevanten Prozesse im Zusammenhang mit der Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen sowie bei der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Kurzarbeitssubventionen.

Unser multidisziplinäres Team steht Ihnen darüber hinaus bei der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems als kompetenter Partner bei sämtlichen Aspekten zur Seite.

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