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FMA Fokus 2023

Die Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2023 im Blickpunkt

Kaum schien es nach der Pandemie im Jahr 2022 wirtschaftlich wieder aufwärtszugehen, werden die Aussichten derzeit durch das veränderte geopolitische und Umfeld wieder getrübt. Eine Unsicherheit jagt die nächste und lässt die Hüter der Finanzmarktstabilität weiter in Alarmbereitschaft verbleiben. Trotz diesen Herausforderungen sind Österreichs Finanzdienstleister gut vorbereitet, stabil aufgestellt und stark kapitalisiert. Mit folgenden sechs Aufsichts- und Prüfschwerpunkte will die FMA einen Einblick in ihre Aufsichtsstrategie geben sowie auf die aktuellen Chancen und Risiken aufmerksam machen.

Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2023

Die Finanzmarktaufsicht veröffentlichte bereits zum 9. Mal am 21. Dezember 2022 ihre Aufsichts- und Prüfschwerpunkte für das Jahr 2023. Damit sollen zentrale Risiken und Herausforderungen der kommenden Jahre in den Mittelpunkt der weiteren aufsichtlichen Bemühungen rücken. Diese werden von der FMA zusammenfassend wie folgt dargestellt:

  • Resilienz und Stabilität
  • Digitaler Wandel
  • Neue Geschäftsmodelle
  • Kollektiver Verbraucherschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Sauberer Finanzplatz

Resilienz und Stabilität

Die Unterstützung durch öffentliche Gelder in Zeiten der Pandemie sowie die erhöhten Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken seit der Finanzkrise bewirken, dass sich der österreichische Finanzmarkt bis dato als krisenfest erwiesen hat. Jedoch stellen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine sowie der Kurswechsel in der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes erneut auf den Prüfstein.

Da durch die Energie- und Materialknappheit, die derzeitige hohe Inflation, die befürchtete Erodierung von Vermögenswerten, die stark erhöhte Volatilität auf den Finanzmärkten sowie die Änderung der Zinspolitik auch Auswirkungen auf viele Finanzmarktteilnehmer und deren Kunden zu erwarten sind, wurden nunmehr auch Warnungen vom IWF und vom ESRB ausgesprochen.

Im Jahr 2023 werden daher zahlreiche Maßnahmen von der FMA ergriffen werden, um diesen Risiken zeitgerecht identifizieren und entsprechend gegenzusteuern zu können. So werden ein verstärktes Monitoring der beaufsichtigten Unternehmen, Vulnerabilitätsanalysen und Stresstests durchgeführt werden. Außerdem sollen erhöhte Kapitalanforderungen österreichischer Banken, die Kreditvergabe auch unter Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards sowie bereits getroffene Maßnahmen – wie etwa die KIM-VO – zu einer erhöhten Resilienz beitragen. Durch den Aufbau der Sanierungs- und Abwicklungsplanung für Zentrale Gegenparteien soll die Sicherung kritischer Marktinfrastruktur erreicht werden. Weiters stehen die Implementierung der europäischen Vorgaben zur Abwicklungsplanung und die internationale Zusammenarbeit in Form grenzüberschreitender „Abwicklungs-Dry-Runs“ auf der Agenda der FMA zur Stärkung der Finanzmarktstabilität.

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Digitaler Wandel

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der „Digitale Wandel” mit neuen Chancen und nicht zu unterschätzenden Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft zusätzlichen Schwung erhalten. Die IKT-Infrastruktur, -Strategie und -Sicherheit sowie IKT-Dienstleister der beaufsichtigten Unternehmen rücken damit weiter in den Fokus der FMA. In Vorbereitung auf die künftige „EU-Verordnung über digitale Betriebsstabilität“ (DORA) setzt die FMA einen Schwerpunkt auf die Stabilität digitaler Systeme der Finanzdienstleister.

Bei Banken wird sich die FMA unter anderem auf die Evaluierung des IKT-Risiko-Managements im Zuge des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sowie Vor-Ort-Prüfungen mit Schwerpunkt auf „Informations- und Kommunikationstechnologie“ (IKT) konzentrieren. Die FMA strebt außerdem die Weiterentwicklung des Cyber-Dashboards und des Konzepts zur Messung des Reifegrades in Sachen Digitalisierung („Digitales Risikoprofil“), insbesondere für Versicherungen, an.

Einen weiteren Fokus setzt die FMA im Rahmen des Aufsichtsprozesses und der Vor-Ort-Prüfungen auf Resilienz gegenüber Cyberrisiken und treibt vor allem die „Cyber Maturity Level Assessments“ beaufsichtigter Unternehmen voran.

Weiters wird sich die FMA in der Umsetzung eines österreichischen TIBER-Frameworks für Banken involvieren sowie die „Cyber Security Exercises“ auf weitere Versicherungsunternehmen ausrollen. Geplant ist zudem, ein marktweites Assessment der Risikominderungsmaßnahmen anhand eines konkreten Cybervorfallszenarios durchzuführen.

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Neue Geschäftsmodelle

Der “Digitale Wandel” in der Finanzdienstleistungsindustrie bewirkt einen Paradigmenwechsel bei bisherigen Geschäftsmodellen und führt zu einer stetigen Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Der Grundstein für eine regulatorische Basis zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle wird von den drei Gesetzesinitiativen zu Schwarmfinanzierungen, DLT- und Blockchain-Technologie sowie Krypto-Dienstleistungen gelegt.

Mit Anfang 2024 wird ein umfassender Regulierungsrahmen zu Krypto-Dienstleistungen durch die “Markets in Crypto-Assets Regulation” (MiCA) in Kraft treten. Für das Jahr 2023 sind der Einsatz des DLT-Pilotregimes, eine Prüfung für Tools zur Überwachung des möglichen Marktmissbrauchs bei Kryptowerten sowie die Förderung von Finanzinnovationen und deren Begleitung bei Diskursen in der aufsichtlichen Praxis auf europäischer und nationaler Ebene geplant.

Die im Jahr 2020 eingeführte Regulatory Sandbox wird dahingehend von der FMA in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen weiter ausgebaut, um geeigneten FinTech-Unternehmen den Eintritt in den Finanzmarkt zu erleichtern und aus den bereits bestehenden Erfahrungswerten zu lernen, um das Verfahren eines Markteintritts weiter zu beschleunigen. Ziel der FMA ist es, die Regulatory Sandbox effizienter zu gestalten sowie die Erweiterung der Zulassung im Hinblick auf Crowdfunding-Plattformen aufsichtlich zu begleiten.

Des Weiteren wird die FMA Schritte zur Beaufsichtigung “großer Wertpapierfirmen” gemäß IFR / IFD setzen. Dies beinhaltet die Entwicklung der für die Vollzugspraxis erforderlichen Prozesse sowie den Aufbau des entsprechenden Know-Hows, auch in der Aufsicht.

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Kollektiver Verbraucherschutz

Der Trend des veränderten Anlageverhaltens wird sich auch in 2023 weiter fortsetzen. So kam es seit Beginn der Pandemie vor allem zu einer wesentlichen Erhöhung der Sparquote, Verjüngung des Kapitalmarkts und einer vermehrten Inanspruchnahme digitaler Finanzdienstleistungen.

Weiters haben auch Anlageprodukte mit höheren Ertragsversprechen und dem damit einhergehenden erhöhten Risiko an Beliebtheit gewonnen. Dies ist vor allem den derzeitigen turbulenten Zeiten, den pandemiebedingten Einschränkungen, dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld, der plötzlichen Zinswende und der stark gestiegenen Inflation geschuldet. Das veränderte Verbraucherverhalten bedingt auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung der konkreten Ausgestaltung des Verbraucherschutzes. Ein angemessen aufgeklärter Verbraucher als Finanzmarktteilnehmer ist nach wie vor das erklärte Ziel der Aufsicht.

Die aus den jüngsten Entwicklungen resultierenden Aufsichtsschwerpunkte sind daher der Ausbau des risikoorientierten Market-Monitorings, ausgewogene und transparente Informationen und Marketingmitteilungen auf Websites, Transparenz bei Prämienerhöhungen und ein starker Fokus der Verbraucherinformation auf Inflation, Altersvorsorge, Nachhaltigkeit und Krypto-Assets.

Zudem wird die FMA gemeinsam mit den europäischen und anderen nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen der „Common Supervisory Actions“ die faire Kundeninformation bei Finanzprodukten weiter und insbesondere verstärkt überprüfen.

 

Die Digitalisierung schreitet für Finanzinstitute weiter voran und bringt komplexe Herausforderungen mit sich. IT-Strategie, IT-Landschaften und IT-Sicherheit für selbst- oder fremdbetriebene Dienste erhalten einen immer höheren Stellenwert und auch die Anforderungen im (technologiebezogenen) operationellen Risikomanagement steigen weiter an.

Der seit 2018 bestehende Fokus der Aufsichtsbehörde wird deshalb auch 2022 weitergeführt und liegt auf den Themen IT-Outsourcing, Fit & Proper-Anforderungen zu digitalen Geschäftsmodellen, Sicherstellung eines gleichwertigen Verbraucherschutzes, Monitoring und Entwicklung von Kryptoassets und Intensivierung der Überwachung von Cyber-Risiken. Zu diesem Zweck soll die „Digitalisierungsstudie 2021“ der FMA weiter ausgebaut und aufbauend auf dem für Self-Assessments vorgesehenen „Cyber Maturity Level Assessment“ der FMA ein Pilot für künftige „Cyber Security Exercises“ durchgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten zu prüfen und zu verbessern.

Ergänzend sind in 2022 diverse Rahmenwerke zum IT/Informationsrisikomanagement, Kontinuitäts- und Krisenmanagement („DORA“) sowie hinsichtlich der Regulierung von Märkten in Kryptoassets („MiCA“) in finaler Form zu erwarten, welche die europäische Initiative zum „Digital Finance Package“ weiter vorantreiben sollen.

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Financial Services Industry

Nachhaltigkeit

Finanzdienstleister spielen bekanntlich eine bedeutende Rolle beim Übergang der Wirtschaft zur Nachhaltigkeit. Sie sollen Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen umlenken und klimaschädliches Verhalten pönalisieren. Dieser Übergang zum nachhaltigen Wirtschaften birgt einerseits neue Chancen, z.B. aus dem Wachstumspotenzial für Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, andererseits entstehen neue Risiken, wie „Greenwashing“ oder massive Wertminderungen bestehender, nicht nachhaltiger Assetportfolios bei einem ungeordneten Übergang.

Die FMA wird daher im Jahr 2023 auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement, in Strategie und Governance beaufsichtigter Unternehmen fokussieren, sowohl im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) als auch in den regelmäßigen oder Ad-hoc-Analysen sowie in den Managementgesprächen. Weiters werden die Ergebnisse des Implementierungschecks des FMA-Leitfadens zu den Nachhaltigkeitsrisiken weiter analysiert und die Behebung von Defiziten vorangetrieben. Dabei werden die Ergebnisse aus dem Capacity Building-Projekt der FMA zur aufsichtlichen Behandlung von Umwelt- und Klimarisiken für die laufende Aufsichtstätigkeit nutzbar gemacht.

Ein weiterer Schwerpunkt der FMA liegt 2023 auf der Einhaltung der Offenlegungsverordnung SFDR, der Taxonomieverordnung sowie der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Besonderer Fokus wird dabei auch auf Greenwashing liegen. Insbesondere werden die Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben verstärkt kontrolliert und Verstöße konsequent verfolgt.

Auch im kollektiven Verbraucherschutz wird die FMA Greenwashing in den Fokus stellen: bei der Aufsicht über Fonds werden die Detailanalysen von Fondsdokumenten von Fonds mit Nachhaltigkeitskriterien in der Veranlagung ausgeweitet. In der Vertriebsaufsicht wird weiterhin genau geprüft, wie Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden beim Vertrieb von Finanzinstrumenten berücksichtigt sind.

Die FMA wird sich dafür im Jahr 2023 an den zwei „Common Supervisory Actions“ zu Greenwashing der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA beteiligen und die Ergebnisse in ihrer Aufsichtstätigkeit und ihren Analysen einfließen lassen.

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Sustainability

Sauberer Finanzplatz Österreich

Ein sauberer Finanzplatz in Österreich ist eine immanente Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Realwirtschaft sowie der Finanzdienstleistungsindustrie. Analog zu 2021 zeichneten sich auch 2022 diverse Herausforderungen ab, die einen Nährboden für unseriöse Produktgestaltungen sowie Geschäftspraktiken darstellten. Dazu gehören u.a. die kontinuierliche digitale Entwicklung von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die Invasion von Russland in die Ukraine, der Inflationsaufschub sowie die Zinswende, die zu einer Veränderung des Verbraucherverhaltens führen. Dazu kommt auch das (erst) partiell geregelte Umfeld der Krypto-Industrie, die 2022 immer wieder im Fokus stand. Um das Zielbild des sauberen Finanzplatzes zu erreichen, wird der Schwerpunkt der FMA auf den folgenden Aktivitäten liegen:

  • Monitoring und Analyse von Trends, Geschäftspraktiken und Whistleblowing-Meldungen
    Resultierend aus der geopolitischen Entwicklung verändern sich die Finanzmärkte, die iSd Marktmissbrauchsrichtlinie frühzeitig durch anlassbezogene Ermittlungen erkannt werden sollen. Der Schwerpunkt soll auf den Themen Anlageempfehlungen, Meldungen verdächtiger Transaktionen („STOR“) und Compliance-Prüfung liegen. Demnach wird der Fokus auf Anlagebetrug iZm Whistleblowing-Meldungen und Beschwerdemanagement gesetzt.
  • Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hubs für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    Neue, rein digitale Geschäftsmodelle können nicht mehr flächendeckend auf ausschließlich nationaler Ebene beaufsichtigt werden. Deshalb ist der Aufbau grenzüberschreitender Colleges zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich AML/CFT geplant, dem id FMA durch die Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hub Rechnung getragen wird. Dies auch, um die Tätigkeiten der AMLA vorzubereiten.
  • Mehr Transparenz in den Aufsichtskompetenzen der FMA
    Um bei der Vielzahl neuer Regelungen besser erkennen zu können, was die Grenzen der Aufsichtstätigkeit der FMA sind und wo der unerlaubte Geschäftsbetrieb anfängt, soll eine diesbezügliche Informationskampagne lanciert werden. Diese wird über das zum jeweiligen Geschäftsmodell sowie deren Player, z.B. iZm Krypto-Assets, unterschiedliche, aufsichtliche Schutzniveau aufklären.

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