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Steuerberatung für Turnusärzte
Turnus und Steuern
Turnusärzte werden in steuerlicher Hinsicht als Angestellte behandelt. Da bei Ärzten in der Regel beruflich veranlasste Kosten anfallen, die steuerlich abzugsfähig sind, macht die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung immer Sinn.
Werbungskosten
Werbungskosten von Ärzten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Beispiele für häufig anfallende Werbungskosten in der Praxis sind:
- Aus- und Fortbildung
- Ärztekammerbeiträge
- Computer
- Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrt
- Fachliteratur
- Internet
- Telefon, Handy
- Reisekosten
- Kraftfahrzeug
Der Katalog möglicher Abzugsposten ist schier unerschöpflich. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihre Werbungskosten zu erkennen und geltend zu machen.
Sonderausgaben
Neben den Werbungsausgaben können Sie auch Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben sind teils in unbeschränktem, teils in begrenztem Umfang abziehbar.
Beispiele hierfür sind:
- Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherung
- Beiträge zu Pensionskassen
- Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
- Kirchenbeiträge
- Steuerberatungskosten
- Spenden an bestimmte Institutionen
Außergewöhnliche Belastungen
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten oder Kurkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung für Kinder.
Sonderklassegebühren
In der Steiermark sind Sonderklassegebühren vom Träger des Krankenhauses im eigenen Namen einzuheben und an den Arzt/die Ärztin weiterzuleiten. Sonderklassegebühren von Krankenanstalten sind daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Wir übernehmen für Sie gerne Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen möchten, unterstützen wir Sie in allen entscheidenden Fragen bezüglich der Praxisgründung.