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Sonderbestimmungen des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV-Handel) iZm der Deckungsprüfung

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben regelt (unter Abschnitt 3. A. 7. Formvorschriften bei All-In Verträgen), dass All-In Arbeitnehmer:innen einmal jährlich, im ersten Quartal nach Ende des Kalenderjahres (also spätestens bis 31.03. des Folgejahres) oder im ersten Quartal nach Ende des Wirtschaftsjahres eine Deckungsrechnung vorzulegen ist.

Ausnahmebestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer:innen

Der Kollektivvertrag enthält für Arbeitnehmer:innen, deren Pauschale mehr als ein Drittel des Gesamtentgeltes ausmacht, Ausnahmebestimmungen, aufgrund welcher von der Vorlagepflicht abgewichen werden kann. In Betrieben mit Betriebsrat kann durch Betriebsvereinbarung die Pflicht zur Vorlage der Deckungsrechnung bei Arbeitnehmer:innen, deren Pauschale höher als ein Drittel des Gesamtentgelts ist, abbedungen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat kann bei den obenstehenden Arbeitnehmer:innen durch schriftliche Einzelvereinbarung die Pflicht zur Vorlage der Deckungsrechnung auf eine Vorlage auf Verlangen der Arbeitnehmer:innen abgeändert werden. Wesentlich ist, dass durch die obenstehenden Ausnahmen lediglich die kollektivvertragliche Vorlagepflicht, nicht jedoch die Pflicht zur Durchführung der Deckungsprüfung entfällt. Ebenfalls sieht der KV-Handel weitere Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Deckungsrechnung für Arbeitnehmer:innen mit Provision, deren Fixum unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegt, vor.

Deckungsprüfung für alle All-In Arbeitnehmer:innen

Abschließend ist zu erwähnen, dass die Durchführung einer Deckungsprüfung für jeden Arbeitgeber bei allen All-In Arbeitnehmer:innen - unabhängig einer etwaigen Kollektivvertragsangehörigkeit - verpflichtend ist, aber lediglich der KV-Handel eine Vorlagepflicht und Fristigkeit explizit regelt.

Unser Impact für Sie

Die Deckungsprüfung ist ein sensibler und in der Praxis häufig zeitintensiver Prozess. Pünktliche, korrekte sowie transparente Auswertungen sind erforderlich, um den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die korrekte Entlohnung bei Arbeitnehmer:innen mit All-In-Vereinbarungen trägt zudem wesentlich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Mit der Unterstützung unseres erfahrenen Teams können Sie den Aufwand im Rahmen Ihrer Deckungsprüfung messbar reduzieren, weshalb wir Ihnen nachstehend den Link zu unserem konkreten Produktblatt verlinken. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erstellung der Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung für die betreffenden Ausnahmebestimmungen.

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