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Auslagerungen
Was sie über die veränderten Anforderungen an Auslagerungsvereinbarungen und Auslagerungsmanagement wissen sollten und wie wir Sie unterstützen können.
Neben § 25 BWG und dessen Anlage treten ab dem 30. Juni 2019 neue EBA-Leitlinien in Kraft, welche die bestehenden CEBS-Leitlinien und bisherigen EBA-Empfehlungen ablösen. Für Auslagerungsvereinbarungen und das Auslagerungsmanagement gelten ab dem 30. Juni 2019 wesentlich striktere Vorgaben.
Die EBA veröffentlicht mit diesem Entwurf (EBA/CP/2018/11) umfassende Regelungen zur Auslagerung von Geschäftstätigkeiten, insbesondere Kriterien zur Beurteilung von ausgelagerten Tätigkeiten, Dienstleistungen, Verfahren oder Funktionen in Bezug auf Wesentlichkeit und Qualität. Von den Aufsichtsbehörden wird eine wirksame Überwachung im Sinne einer Risikobeurteilung der Stabilität des Finanzsystems gefordert.
Anforderungen an das Auslagerungsmanagement
- Erstellung von Auslagerungsrichtlinien zu den Grundsätzen, Prozessen, Zuständigkeiten, Analysen und Plänen der Auslagerung
- Implementierung und periodische Qualitätsprüfung eines Notfallplans
- Einrichtung eines Auslagerungsregisters zur Dokumentation und Klassifizierung aller Auslagerungen
- Berücksichtigung der Anzahl an Vereinbarungen mit demselben Dienstleister bei der Wesentlichkeitsprüfung
- Umfassende Due Diligence des Anbieters und seines Umfeldes sowie Prüfung auf Einhaltung der DSGVO
- Durchführung von detaillierten Risiko- und Szenarioanalysen und Identifikation des Operationellen Risikos
- Festlegung von Regelungen über Zulässigkeit und Ausgestaltung von Kettenauslagerungen
- Definition von Daten- und Systemsicherheitsstandards sowie von einer entsprechenden periodischen Überprüfung
- Klar definierte, erprobte sowie weitreichende Übergangs- bzw. Ausstiegsstrategien
- Berücksichtigung von Informationsund Zustimmungspflichten gegenüber der Aufsicht
- Bestellung eines Auslagerungsverantwortlichen/ einer Auslagerungsfunktion zur Wahrnehmung der Dokumentations und Aufsichtserfordernisse
Wesentliche weitere Bestimmungen
Überblick der Auslagerungen
Hinkünftig müssen Banken ihre ausgelagerten kritischen oder wesentlichen Funktionen laufend überwachen und sicherstellen, dass die Dienstleister „angemessen und korrekt“ Bericht erstatten. Hierzu müssen in der Auslagerungsvereinbarung Parameter (KPIs, KCIs) zur Bewertung und Überwachung des Dienstleisters sowie der
Identifikation von Schwachstellen festgelegt werden.
Due Diligence
Institute sollen im Rahmen einer Due Diligence die Geeignetheit des Dienstleisters in Bezug auf die Verfügbarkeit von Kapazitäten, Ressourcen und dessen Organisationstruktur überprüfen. Weiters muss sichergestellt werden, dass der Dienstleister die Erlaubnis zur Ausübung kritischer oder wesentlicher Funktionen sowie zur Verarbeitung/Aufbewahrung vertraulicher Daten verfügt.
Risikobeurteilung
Szenarioanalysen müssen in Zukunft erstellt werden, um Auswirkungen von (Sub-)Auslagerungsvereinbarungen auf das Operationelle Risiko beurteilen zu können. Hierbei müssen Aspekte wie Konzentrationsrisiken, Step-in Risiken
sowie Maßnahmen zur Risikominderung beachtet werden. Banken müssen sowohl quantitative als auch qualitative
Performance Ziele und Berichtspflichten bei wesentlichen bankbetrieblichen Auslagerungen determinieren.
Vertragsphase
Banken müssen sicherstellen, dass der Dienstleister angemessene Daten- und Systemsicherheitsstandards einhält und sowohl ihnen, der Aufsichtsbehörde als auch ausgewählten Dritten Zugangs- und Prüfungsrechte für periodische Kontrollen einräumt. Darüber hinaus müssen detaillierte Regelungen über die Zulassung und Ausgestaltung von Kettenauslagerungen getroffen werden.
Ausstiegsstrategien
Im Fall von Schlechterfüllung oder Nichterfüllung des Dienstleisters müssen Institute alternative Lösungen und Ausstiegs- und Übergangspläne entwickeln, um die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen auch in entsprechenden Krisensituationen langfristig sicherzustellen.
Informationspflicht an die Aufsicht
Banken müssen der Aufsichtsbehörde Zugang zu ihrem Auslagerungsregister gewähren und unterliegen darüber hinaus einer umfassenden Informations- und Zustimmungspflicht gegenüber der Aufsicht bei zeitnahen und geplanten Auslagerungen kritischer oder wesentlicher Funktionen.
Wir unterstützen Sie mit diesen Leistungen beim Thema Auslagerungen
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