Compliance NEU – Die neuen Compliance Anforderungen des Bankwesengesetzes
Informationen zum Compliance-Framework gem. § 39 Abs. 6 BWG und zur unabhängigen Compliance-Funktion
Deloitte berät Kreditinstitute im regulatorischen Compliance-Management. Mit der Novelle des Bankwesengesetzes und den Leitlinien zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen wird das Compliance-Framework massiv erweitert und um eine unabhängige Compliance Funktion ergänzt. Mit richtig gestalteten Prozessen unterstützen wir unsere Kunden, den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Compliance NEU gem. § 39 Abs. 6 BWG
Mit 1. September 2018 sind Kreditinstitute angehalten, ein umfassendes Compliance-Framework einzurichten. Mittels geeigneter Verfahren ist dabei sicherzustellen, dass Geschäftsleitung und Mitarbeiter jederzeit alle bankgeschäftlichen und aufsichtsrechtlichen Risiken identifizieren und auf angemessene Weise steuern. Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung haben zudem eine eigene und unabhängige Compliance-Funktion einzurichten. Mit der BWG-Novelle integriert der Gesetzgeber die EBA/ESMA-Leitlinien zu interner Governance (EBA/GL/2017/12) bzw. zur fachlichen Qualifikation von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/11) in nationales Recht.
Wir unterstützen Sie mit diesen Leistungen beim Thema Compliance NEU
- Überarbeitung der Governance und Einrichtung eines umfassenden Compliance-Überwachungsframeworks
- Aufbau eines Regulatory-Office bzw. (teilweise) Übernahme von Aufgaben des Regulatory-Office durch Deloitte
- Maßgeschneiderte Schulungen und Trainings zu den Themen Fit & Proper, IKS, strategische Bankensteuerung, etc.
- In Kooperation mit unserem langjährigen Partner, der VÖB-Service GmbH (Verband öffentlicher Banken Deutschlands), unterhalten wir die größte regulatorische Datenbank1 am Markt und ein bewährtes Workflow-Management-Tool2
2 teamRADAR – Regulatorisches Compliance Management, sind Marken der VÖB-Service GmbH
Wofür wir stehen
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