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Meldewesen sinnvoll eingesetzt
Wie Deloitte Sie bei den wachsenden Anforderungen des Meldewesens unterstützen kann
Mit Blick auf die anstehenden aufsichtsrechtlichen Neuerungen sowie den zunehmenden aufsichtsbehördlichen Fokus auf Datenqualität und -quantität stehen Finanzdienstleister im Bereich Meldewesen auch weiterhin vor maßgeblichen Herausforderungen.
Wachsende Anforderungen
Vor dem Hintergrund einer laufenden Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts (u.a. Basel IV, CRR II/CRD V, EBA/EZB Regularien), führen neue bzw. erweiterte Meldeanforderungen, wie z.B. GMP, AnaCredit, FINREP oder BIRD, zu einer
Zunahme der von der Aufsicht geforderten Datenmenge sowie Datengranularität. Darüber hinaus werden höhere
Anforderungen an die Frequenz der Meldungen sowie an eine zeitnahe Verarbeitung (Ad-hoc Meldungen) gestellt.
Neben der Zunahme der Intensität und Frequenz der Kontrollen und Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden steht auch die IT-Architektur der Kreditinstitute im aufsichtsrechtlichen Fokus. So wächst etwa die Bedeutung von Datenprozessen und -qualität durch BCBS 239 und verschärft zusätzlich den regulatorischen Rahmen. Eine enge Vernetzung von Reportingpflichten, dem Bankgeschäft und der IT-Infrastruktur eines Kreditinstituts ist
daher von zentraler Bedeutung.
Durch die intensivierte Überwachung des Bankgeschäfts und der damit einhergehenden steigenden qualitativen
und quantitativen Reportinganforderungen, stehen Finanzdienstleister vor technischen, prozessualen und organisatorischen Herausforderungen. Zur möglichst effizienten Bewältigung dieser zusätzlichen Auflagen sind u.a. eine Weiterentwicklung bestehender IT-Standardlösungen und der IT-Architektur sowie prozessuale Optimierungsmöglichkeiten im Reporting verstärkt in Betracht ziehen.
Meldewesen als zentrale Datenquelle zur Steuerung: Smart Reporting
Aktuell bedienen sich Management Information Systeme (MIS) vorwiegend Meldewesen-unabhängiger Prozesse,
wodurch oftmals das vorliegende Datenpotenzial nur bedingt ausgeschöpft werden kann bzw. Daten teilweise
redundant aufbereitet werden. Für Kreditinstitute gibt es daher einen Anpassungsbedarf hinsichtlich
- Nutzung der für den Regulator und Markt aufzubereitenden Datenmengen zu Steering-Zwecken (Business Intelligence);
- Integration in bestehende MIS;
- Einsatz innovativer Technologien sowie Automatisierungsmöglichkeiten zur besseren Bewältigung der gesteigerten
Meldeanforderungen.
Harmonisierung und Optimierung von Datenverarbeitungsprozessen
Eine etwaige Anwendung innovativer Technologien kann mit einer Optimierung bzw. Automatisierung regulatorischer und aufsichtlicher Daten-Prozesse einhergehen und so die Effektivität und Effizienz der Reporting-Prozesse verbessern, die Datenqualität erhöhen und Kosten erheblich senken. Entsprechender Anpassungsbedarf
findet sich u.a. in den Bereichen:
- Verbesserung der Datenqualität und bestehender Datenverarbeitungsprozesse durch Etablierung einer einheitlichen IT-Standardlösung;
- Abbau von Redundanzen, die u.a. aufgrund unterschiedlicher Datenbedürfnissen bestehen;
- Stärkere Berücksichtigung moderner Technologien zur Automatisierung und Reduktion manueller Verarbeitungsschritte;
- Verstärkte Zusammenarbeit mit anderen von Meldepflichten betroffenen Business Lines (wie z.B. Kapitalplanung,
Controlling, Risikomanagement, Konditionengestaltung).
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