non-performing and forborne exposures | Deloitte Österreich

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Non-performing und forborne exposures

Was Sie zum Thema notleidende und gestundete Risikopositionen wissen sollten und wie Sie sich vorbereiten können.

Am 1. Jänner 2019 sollen für alle Institute weitreichende Konkretisierungen zum Umgang und zur Reduzierung von notleidenden („non-performing“) und gestundeten („forborne“) Risikopositionen (NPE, FBE) in Kraft treten. Für besonders betroffene Institute (>5% NPE), individuelle Portfolios mit einer hohen NPE-Quote oder für von der FMA – aufgrund ihrer „asset quality“ – verpflichtete Institute sind erweiterte Voraussetzungen vorgesehen.

Die aufsichtliche Bewertung des NPE- und FBE-Managements fließt künftig explizit in die SREP-Beurteilung ein. Zudem werden Offenlegungs-Templates für NPE, FBE und „foreclosed assets“ sowie eine Verordnung zur Mindestdeckung von NPE und eine Richtlinie über Kreditdienstleister ausgearbeitet.

EBA-Leitlinien

NPE-Strategie (Kapitel 4)
  • Plausible Darstellung der Maßnahmen und der Zielsetzung für jedes betroffene Portfolio in Einklang mit
    der Gesamtbankstrategie und dem Risikoappetit
  • Jährliche Berichterstattung des operativen Umfelds an die Aufsicht:
    Interne Kapazitäten
    externe Bedingungen
    ICAAP Auswirkungen
  • Erstellung termingebundener quantitativer Ziele:
    nach Zeithorizonten: kurz- (1 Jahr), mittel- (3 Jahre) und langfristig
    nach Hauptportfolios
  • nach gewähltem Ansatz (z.B. Halten, Portfolioabbau, rechtliche Optionen)
  • Meldung an die Aufsicht bei Abweichungen vom Umsetzungsplan (Maßnahmen, Ressourcenbedarf,
    Berichtsketten, Verantwortlichkeiten etc.)
  • Klare Ziele und (Leistungs-)Anreize für beteiligte Mitarbeiter (individuell oder kollektiv)
NPE-Governance (Kapitel 5)
  • Steuerung und Entscheidung:
    jährliche Überprüfung und Bestätigung der NPE-Strategie
    quartalsweiser Vergleich der Fortschritte mit den Vorgaben
    jährliche Anpassung der NPEbezogenen internen Richtlinien (z.B. Verzug, Stundung, Inkasso, Verwertung,
    Watch-List) und klare Kommunikation an alle Mitarbeiter
    Dokumentation der Beschlussfassungen unter Einbindung der Risikoabteilung
  • Eigenständige Abwicklungseinheiten, die NPE in allen Phasen und auf allen Organisationsebenen betreuen
  • Regelmäßige Schulungen zum Aufbau von NPE- und Abwicklungsfachwissen
  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung im Rahmen des „3 lines of defence“-Modells
  • NPE-Überwachung mittels konkreter Messgrößen, wie z.B.
    NPE-Bestand und Bewegungen
    Wertberichtigungen und Abschreibungen
    Cashflows von NPE
Zusätzliche allgemeinverbindliche Anforderungen (Kapitel 5.5 bis 9)
  • Automatisierte ad-hoc Meldungen und mind. monatliche Berichte der Frühwarnindikatoren (zahlreiche
    Beispiele in Anhang 3 angeführt) und detailliert geregelte Eskalationsprozesse
  • Berechnung von Zahlungsströmen aus Verwertungen in Einklang mit IFRS 13
  • Tragfähigkeitsanalysen bei Anwendung von Stundungsmaß-nahmen (mögliche Maßnahmen siehe Anhang 5)
  • Einzel-Wertberichtigungen und Abschreibungen: Voraussetzungen sowie Berechnungen der Höhe (exakte
    Cashflow Analysen) gem. IFRS 9
  • Zur NPE-Definition: Auslegung der Ausfallskriterien gem. - der eigentlich erst 2021 in Kraft tretenden - EBA GL
    2016/07
  • Gewährleistung einer einheitlichen Identifizierung in allen Tochterunternehmen und Zweigstellen
Produktinformationsblatt zu "non-perfoming and forborne exposures"

EU-Recht

Verordnung
  • Unzureichend abgedeckte NPE werden vom CET1 abgezogen
  • Der abzuziehende Betrag ergibt sich aus folgender Berechnung:
    Summe von unbesichertem Teil einer Risikoposition x Faktor (0,28 bis 1) und besichertem Teil x Faktor (0,05 bis 1). Der Faktor variiert nach Dauer der Klassifizierung als NPE und Überfälligkeit
  • Dieses Ergebnis wird um den Betrag der "Letztsicherung" verringert, d.h. Kreditrisikoanpassungen, zusätzliche Bewertungsanpassungen und sonstige Senkungen der Eigenmittel
Richtlinie
  • Rahmen für Kreditdienstleister und -verkäufer zur Schaffung eines Sekundärmarktes
  • Informationspflichten beim Handel von Krediten (EBA-GL Entwurf bis 31.12.2018 erwartet)
  • Beschleunigte außergerichtliche Sicherheitenverwertung bei Unternehmensschuldnern

Wir unterstützen Sie mit diesen Leistungen beim Thema notleidende und gestundete Risikopositionen

  • der Durchführung eines Quick-Checks der internen Richtlinien und des NPE-Managementprozesses
  • der Überarbeitung des NPE-Managementprozesses zur Abdeckung der neuen Mindestanforderungen
  • der Entwicklung einer NPE-Strategie bzw. eines NPE-Governance Rahmenwerks
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MMag. Dominik Damm

MMag. Dominik Damm

Partner FS Lead | Deloitte Österreich

Dominik Damm leitet die von ihm gegründete Deloitte Banking, Treasury & Capital Markets Advisory Österreich seit 2002. Er hat in den vergangenen mehr als 20 Jahren erfolgreich eine breite Palette von ... Mehr

Dr. Norbert Gruber

Dr. Norbert Gruber

Partner FSI Advisory | Deloitte Österreich

Norbert Gruber ist seit 2011 Mitarbeiter der Deloitte FSI Advisory. Seine Beratungsschwerpunkte in der Finanzdienstleistungsbranche liegen vor allem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht (Baseler Rahm... Mehr