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Pensionskassengesetz

Umsetzung der RL 2016/2341

Durch die Regierungsvorlage (RV 206 BlgNR 26. GP) sollen die europarechtlichen Vorgaben für Pensionskassen mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen Anforderungen an die Wohlverhaltensregeln, Unternehmensführung und Organisation von Pensionskassen.

Mit der Umsetzung der Regierungsvorlage werden zahlreiche Anforderungen an die Banken- und Versicherungsindustrie nun auch für Pensionskassen eingeführt sowie bereits bestehende Vorgaben wesentlich
verschärft. Zugleich hat die FMA mit den bestehenden Verordnungen:

  • zum Risikomanagement,
  • zur Quartalsmeldung,
  • zu Informationspflichten,
  • zum Formblatt und Jahresmeldung

einige Inhalte der neuen Richtlinie bereits vorab umgesetzt.

Pensionskassengesetz Produktblatt

Regulatorische Anforderungen

  • Governance: die Unternehmensführung muss eine transparente Organisationsstruktur mit klaren Rollen, Trennung
    der Zuständigkeiten und ein System zur Informationsübermittlung umfassen
  • Schriftliche Leitlinien zur internen Revision, versicherungsmathematischen Funktion, Risikomanagement und ggf.
    Auslagerungen sind zu erstellen und implementieren
  • Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ist zu etablieren, das Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren sowie einen
    internen Kontrollrahmen umfasst
  • Business Continuity Management (BCM): Angemessene Vorkehrungen und Notfallpläne, um die Kontinuität und
    Ordnungsmäßigkeit der Tätigkeiten zu gewährleisten sind einzuführen
  • Fit & Proper: Schlüsselfunktionen (inkl. Unternehmensführung) müssen fachlich qualifiziert und persönlich
    zuverlässig sein. Qualifikation, Kenntnisse, Erfahrungen und Unbescholtenheit sind nachzuweisen
  • Grundsätze einer angemessenen Vergütungspolitik sind festzulegen sowie regelmäßig zu überprüfen und zu
    veröffentlichen
  • Auslagerungen: Es muss eine jederzeitige Informationspflicht des Dienstleisters sichergestellt werden und wesentliche Änderungen sind unverzüglich der FMA anzuzeigen. Ausschlussgründe, die einer Auslagerung
    entgegenstehen, sind zu beachten
  • Eigene Risikobeurteilung: Folgende Bereiche sind zu beurteilen:
Risikomanagementsystem Interessenkonflikte bei Auslagerungen
Finanzierungsbedarf und ggf. der Sanierungsplan
Risiken für Berechtigte Schutz der Anwartschaften durch Garantien, Verpflichtungen des Arbeitgebers etc.
Operationelle Risiken
Ökologische, soziale und Unternehmensführung betreffende Faktoren (z.B. Klimawandel, umwelt, Regularien, soziale Risiken etc.)
 

 

  • Risikolandkarte: Mindestens alle 3 Jahre Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung.Beschreibung
    der Methoden zur Erkennung und Beurteilung der Risiken innerhalb der Dokumentation
  • Veranlagungsvorschriften: Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren müssen beachtet werden. Schriftliche Dokumentation von:
Veranlagungszielen Kriterien für Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Vermögens
Strategische Asst Allokation
Kategorisierung des Vermögens
Eskalationsprozesse für Überschreitungen von Grenzen
Veranlagungsprozesse inkl. Auswahl, Mischung und Streuung der Vermögenswerte
Kriterien für die Durchrechnung von Veranlagungen in Fonds
Kriterien für den Entfall von Wertpapieren als Daueranlage
 
  • Aufsichtliches Überprüfungsverfahren: FMA-Prüfplan mit folgenden Prüfgegenständen:
    - Strategien, Prozesse und Meldeverfahren
    - Qualitative Anforderungen an Unternehmensführung
    - Bestehende Risiken
    - Beurteilung und Umgang mit diesen Risiken
    - Durchführung von Stresstests anhand derer die FMA die Finanzlage und Abhilfemaßnahmen von Pensionskassen testet

Weitere wesentliche Bestimmungen

  • Mitbestimmungsrechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bei Kündigung und Übertrag auf ausländische Einrichtungen.
  • Zur Verfügung gestellte Informationen müssen regelmäßig aktualisiert werden sowie klar, prägnant, möglichst ohne
    Fachbegriffe, konsistent, lesefreundlich, in der Amtssprache des geltenden Sozialrechts und kostenlos zugänglich
    sein
  • Bei Vorliegen mehrerer VRG muss der Geschäftsplan in einen allgemeinen Teil und mehrere besondere Teile (für
    jede VGR) gegliedert sein; Umsetzung erforderlich ab 1.1.2022.
  • Zusätzliche Anpassungen im Bereich Anzeige- und Meldepflichten an die FMA
  • Anpassungen bei den Verfügungsbeschränkungen und dem Eigenmittelerfordernis

Wir unterstützen Sie mit diesen Leistungen beim Thema Pensionskassengesetz

  • Review der Governance und Unterstützung bei der Optimierung einer umfassend transparenten Organisations- und Verantwortungsstruktur
  • Maßgeschneiderte Schulungen und Trainings zum Thema Fit & Proper
  • Erstellung sowie Implementierung der relevanten Leitlinen zu:
    - Interner Revision
    - versicherungsmathematische Funktion
    - Veranlagungsvorschriften
    - Auslagerungen
    - Vergütungspolitik
    - Fit & Proper
    - Risikomanagement/Compliance
  • Entwurf und Implementierung eines ordnungsgemäßen Business
    Continuity Management und Erprobung durch unterschiedliche Szenarien
  • Hilfestellung bei der Durchführung und Dokumentation von der eigenen Risikobeurteilung durch langjährige Erfahrung von Bankenstresstest, ICAAP und ILAAP
  • Unterstützung bei Anpassung der Anzeige- und Meldeverpflichtungen
    sowie von Geschäftsplänen
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MMag. Dominik Damm

MMag. Dominik Damm

Partner FS Lead | Deloitte Österreich

Dominik Damm leitet die von ihm gegründete Deloitte Banking, Treasury & Capital Markets Advisory Österreich seit 2002. Er hat in den vergangenen mehr als 20 Jahren erfolgreich eine breite Palette von ... Mehr

Dr. Norbert Gruber

Dr. Norbert Gruber

Partner FSI Advisory | Deloitte Österreich

Norbert Gruber ist seit 2011 Mitarbeiter der Deloitte FSI Advisory. Seine Beratungsschwerpunkte in der Finanzdienstleistungsbranche liegen vor allem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht (Baseler Rahm... Mehr