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Pensionskassengesetz
Umsetzung der RL 2016/2341
Durch die Regierungsvorlage (RV 206 BlgNR 26. GP) sollen die europarechtlichen Vorgaben für Pensionskassen mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen Anforderungen an die Wohlverhaltensregeln, Unternehmensführung und Organisation von Pensionskassen.
Mit der Umsetzung der Regierungsvorlage werden zahlreiche Anforderungen an die Banken- und Versicherungsindustrie nun auch für Pensionskassen eingeführt sowie bereits bestehende Vorgaben wesentlich
verschärft. Zugleich hat die FMA mit den bestehenden Verordnungen:
- zum Risikomanagement,
- zur Quartalsmeldung,
- zu Informationspflichten,
- zum Formblatt und Jahresmeldung
einige Inhalte der neuen Richtlinie bereits vorab umgesetzt.
Pensionskassengesetz Produktblatt
Regulatorische Anforderungen
- Governance: die Unternehmensführung muss eine transparente Organisationsstruktur mit klaren Rollen, Trennung
der Zuständigkeiten und ein System zur Informationsübermittlung umfassen - Schriftliche Leitlinien zur internen Revision, versicherungsmathematischen Funktion, Risikomanagement und ggf.
Auslagerungen sind zu erstellen und implementieren - Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ist zu etablieren, das Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren sowie einen
internen Kontrollrahmen umfasst - Business Continuity Management (BCM): Angemessene Vorkehrungen und Notfallpläne, um die Kontinuität und
Ordnungsmäßigkeit der Tätigkeiten zu gewährleisten sind einzuführen - Fit & Proper: Schlüsselfunktionen (inkl. Unternehmensführung) müssen fachlich qualifiziert und persönlich
zuverlässig sein. Qualifikation, Kenntnisse, Erfahrungen und Unbescholtenheit sind nachzuweisen - Grundsätze einer angemessenen Vergütungspolitik sind festzulegen sowie regelmäßig zu überprüfen und zu
veröffentlichen - Auslagerungen: Es muss eine jederzeitige Informationspflicht des Dienstleisters sichergestellt werden und wesentliche Änderungen sind unverzüglich der FMA anzuzeigen. Ausschlussgründe, die einer Auslagerung
entgegenstehen, sind zu beachten - Eigene Risikobeurteilung: Folgende Bereiche sind zu beurteilen:
Risikomanagementsystem | Interessenkonflikte bei Auslagerungen |
Finanzierungsbedarf und ggf. der Sanierungsplan |
Risiken für Berechtigte | Schutz der Anwartschaften durch Garantien, Verpflichtungen des Arbeitgebers etc. |
Operationelle Risiken |
Ökologische, soziale und Unternehmensführung betreffende Faktoren (z.B. Klimawandel, umwelt, Regularien, soziale Risiken etc.) |
- Risikolandkarte: Mindestens alle 3 Jahre Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung.Beschreibung
der Methoden zur Erkennung und Beurteilung der Risiken innerhalb der Dokumentation - Veranlagungsvorschriften: Ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren müssen beachtet werden. Schriftliche Dokumentation von:
Veranlagungszielen | Kriterien für Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Vermögens |
Strategische Asst Allokation |
Kategorisierung des Vermögens |
Eskalationsprozesse für Überschreitungen von Grenzen |
Veranlagungsprozesse inkl. Auswahl, Mischung und Streuung der Vermögenswerte |
Kriterien für die Durchrechnung von Veranlagungen in Fonds |
Kriterien für den Entfall von Wertpapieren als Daueranlage |
- Aufsichtliches Überprüfungsverfahren: FMA-Prüfplan mit folgenden Prüfgegenständen:
- Strategien, Prozesse und Meldeverfahren
- Qualitative Anforderungen an Unternehmensführung
- Bestehende Risiken
- Beurteilung und Umgang mit diesen Risiken
- Durchführung von Stresstests anhand derer die FMA die Finanzlage und Abhilfemaßnahmen von Pensionskassen testet
Weitere wesentliche Bestimmungen
- Mitbestimmungsrechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bei Kündigung und Übertrag auf ausländische Einrichtungen.
- Zur Verfügung gestellte Informationen müssen regelmäßig aktualisiert werden sowie klar, prägnant, möglichst ohne
Fachbegriffe, konsistent, lesefreundlich, in der Amtssprache des geltenden Sozialrechts und kostenlos zugänglich
sein - Bei Vorliegen mehrerer VRG muss der Geschäftsplan in einen allgemeinen Teil und mehrere besondere Teile (für
jede VGR) gegliedert sein; Umsetzung erforderlich ab 1.1.2022. - Zusätzliche Anpassungen im Bereich Anzeige- und Meldepflichten an die FMA
- Anpassungen bei den Verfügungsbeschränkungen und dem Eigenmittelerfordernis
Wir unterstützen Sie mit diesen Leistungen beim Thema Pensionskassengesetz
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