FAQ - Steuerfragen aus dem Alltag

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FAQ - Steuerfragen aus dem Unternehmensalltag

Hier finden Sie präzise Antworten auf steuerliche Fragen aus dem Unternehmensalltag im Überblick.

Was passiert, wenn ich Dienstnehmer zu spät anmelde?

Wenn die Finanzpolizei Sie besucht, werden wie bisher EUR 800 für den Prüfeinsatz zuzüglich EUR 500 je nicht angemeldeter Person vorgeschrieben. Dann kommen noch Verzugszinsen und künftig noch ein Beitragszuschlag für einen Verwaltungsmehraufwand dazu. Eine Herabsetzung kann man durch Einspruch beantragen. Für andere Vergehen wird es künftig einheitliche Strafen zwischen EUR 10 und EUR 80 geben: verspätete Anmeldung (ohne Betretungsfall), verspätete Lohnerhöhungs- oder Sonderzahlungsmeldung, fehlende oder verspätete Beitragsnachweisung und Jahreslohnzettel. Es kommt eine „Verjährungsfrist“ (Beobachtungszeitraum) von zwölf Monaten sowie eine Mahnung bei erstmaligem Meldeverstoß (Mahnschreiben ohne Sanktion). Eine Sanktion soll erst ab dem zweiten Meldeverstoß innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.

Muss man Ferialpraktikanten anmelden?

Ferialjob: Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die sich im Sommer etwas dazu verdienen möchten. Sie müssen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden und es gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 386,80 pro Monat verdient, muss bei der Gebietskrankenkasse voll versichert werden. Wer weniger verdient, wird nur unfallversichert. Echtes Ferialpraktikum: Echte Ferialpraktikanten absolvieren ein Praktikum gemäß Schul- oder Studienplan und bekommen oft ein Taschengeld bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Mit Taschengeld muss der Ferialpraktikant bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden – ohne Taschengeld gilt die Schüler-Unfallversicherung. Volontariat: Volontäre sind freiwillig im Unternehmen, um Kenntnisse zu erweitern und sind keine Dienstnehmer. Ohne Taschengeld werden sie bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unfallversichert.

Ersatz der Anwaltskosten des Prozessgegners – was ist zu beachten?

Unterliegt ein Unternehmer in einem betrieblichen Rechtsstreit einem Gegner – wie etwa aus Gewährleistungsansprüchen – müssen im Regelfall die Prozesskosten des Siegers ersetzt werden. Das können etwa Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren sein. Diese Kosten sind ein echter, nicht steuerbarer Schadenersatz. Dieser Schadenersatz ist in der Regel aber als Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer zu leisten, auch wenn dem Sieger der Vorsteuerabzug zusteht. Der Verlierer kann sich die bezahlte Umsatzsteuer aber nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, da die Leistung nicht an ihn, sondern an den Gegner erbracht wurde. Der Verlierer hat allerdings einen Rückforderungsanspruch für diesen Vorsteuerabzug und muss den Vorsteuerbetrag vom Prozessgewinner zurückfordern. In der Praxis sollte daher zur Vereinfachung immer sofort der Nettoersatz bei Gericht vereinbart werden.

Wie schließe ich meine GmbH?

Der Beschluss auf Einleitung der Liquidation ist durch einen notariellen Gesellschafterbeschluss zu beurkunden. Die Firma erhält den Zusatz „… in Liquidation“. Im Amtsblatt der Wiener Zeitung ist ein Gläubigeraufruf zu veröffentlichen. Ab Veröffentlichung haben die Gläubiger drei Monate Zeit, sich zu melden. Der Liquidationszeitraum darf aber drei Jahre nicht überschreiten. Die tatsächliche Löschung im Firmenbuch erfolgt nach Abwicklung der Liquidation auf Antrag durch die Gesellschafter; die Löschung führt die Beendigung einer GmbH allerdings nur dann herbei, wenn Sie kein Vermögen hat. Der Liquidator hat die Aufgabe, die Geschäfte wirtschaftlich geordnet zu beenden. Der Gewerbeschein ist zurückzulegen; Vertragsverhältnisse sind zu kündigen bzw. umzumelden; Dienstverhältnisse werden beendet. Bekannte Gläubiger sind direkt anzuschreiben und aufzufordern die Forderungen bekannt zu geben. Es ist eine Liquidationseröffnungs- und -schlussbilanz samt Steuererklärungen über den gesamten Zeitraum aufzustellen. Auf Antrag der Wirtschaftskammer oder des Finanzamtes kann auch ein Amtslöschungsverfahren eingeleitet werden. Durch Eröffnung eines Konkursverfahrens wird die Gesellschaft ebenfalls aufgelöst. Alternativ wäre eine Umwandlung in ein Einzelunternehmen möglich; dies ist interessant wenn Verluste vorhanden sind und noch geringe Geschäftstätigkeit geplant ist.

Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Was muss ein Arbeitgeber beachten?

Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Schwangerschaft ehestmöglich zu melden, der Arbeitgeber meldet an das Arbeitsinspektorat. Ab Bekanntgabe besteht Kündigungsschutz. Dieser endet vier Wochen nach der Karenz bzw. vier Monate nach der Entbindung. Während der Schwangerschaft darf die Mitarbeiterin keine Überstunden machen und es gilt ein Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Weiters muss es im Betrieb eine Ruhemöglichkeit geben, die Erholungszeit gilt als Arbeitszeit. Acht Wochen vor dem Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. Der Arbeitgeber übermittelt eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung an die Gebietskrankenkasse. Sobald das Kind da ist, muss die Mitarbeiterin den Geburtstermin melden und bekannt geben wie lange sie in Karenz gehen möchte. Spätestens am zweiten Geburtstag des Kindes endet die gesetzliche Karenz.

Ich verkaufe auf Ebay: Muss ich Steuern zahlen?

Werden Waren im Internet versteigert und in Österreich ausgeliefert, können steuerpflichtige Umsätze auch für Private vorliegen. Ausschlaggebend ist, ob eine nachhaltige Tätigkeit vorliegt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht von Bedeutung. Nachhaltigkeit liegt vor, wenn Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit und desselben dauernden Verhältnisses ausgeübt werden. Der bloße Erwerb und Verkauf von Gegenständen stellt noch keine nachhaltige Erzielung von Einnahmen dar. Werden aber aktive Schritte zum Vertrieb von Gegenständen unternommen, liegt keine private Vermögensverwaltung mehr vor und der Vorgang unterliegt der Umsatzsteuer. Gelegentliche Verkäufe von Privatgegenständen erfüllen das Kriterium der Nachhaltigkeit nicht und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Bei Überschreiten der „Gelegentlichkeit“ wird Umsatzsteuer fällig, wenn die Kleinunternehmergrenze (Jahresumsatz netto > EUR 30.000,-) überschritten wird. Werden Gewinne erzielt, fällt auch Einkommensteuer an.

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