Fußballvereine im Steuerrecht

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Werden Hobbymannschaften bald zu Profisportbetrieben?

Neuerungen der Vereinsrichtlinie

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Wartungserlass 2014 der Vereinsrichtlinien in Begutachtung geschickt und es bahnt sich eine völlige Neuregelung der bisherigen Verwaltungspraxis zum Profisport an: Profisportvereine sollen zukünftig nicht mehr als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts angesehen werden. Dies hat konkrete Auswirkungen für Sportler, Trainer und Betreuer.

Die bisherige Gemeinnützigkeit von Profisportvereinen fußte auf der Begründung, dass durch die Öffentlichkeitswirkung die Förderung des Körpersports im Vordergrund steht. Der neue Wartungserlass stellt nun die wirtschaftlichen Interessen solcher Vereine in den Vordergrund. Unterhält ein Verein einen solchen Profisportbetrieb, so verliert er ab 2017 die steuerliche Gemeinnützigkeit, d.h. er wird körperschaft- sowie umsatzsteuerpflichtig und verliert auch andere Begünstigungen bspw. im Bereich der Werbeabgabe und der steuerfreien Auszahlung von Aufwandsentschädigungen an Sportler.

Definition Profisport

Als Profisportler ist gemäß den Richtlinien jeder Sportausübende anzusehen, der für seine sportlichen Tätigkeiten vom Sportverein oder von Dritten Vergütungen oder andere Vorteile von mehr als EUR 1.144 pro Monat erhält. Neben dem fixen Gehalt sind somit auch variable Entgelte wie Leistungs- oder Punkteprämien, Werbeeinnahmen, Sachbezüge etc. erfasst. Bei Einzelsportarten (Tennis, Skisport, Schwimmen etc.) hat die Qualifikation als Profisportler nur für die Sportausübenden selbst steuerliche Konsequenzen. Die gemeinnützige Stellung des Vereins bleibt unangetastet. Bei Mannschaftssportarten geht die Gemeinnützigkeit verloren wenn die Anzahl von einsetzbaren Profis, die in den Spielberichten von Pflichtspielen einer Spielsaison genannt werden, höher ist, als die Hälfte der in diesen Spielberichten vorgesehenen Spieler. Dabei ist es unerheblich, ob die Sportler beim Verein angestellt sind oder im Wege einer Arbeitsgestellung für den Verein tätig werden.

Übergangsfristen und notwendige Schritte

Die Vereine haben lt. Wartungserlass erstmals im Jahr 2016 zu prüfen, ob ein Profisportbetrieb vorliegt. Treffen die Merkmale eines solchen Profisportbetriebes zu, so hat der Verein eine Restrukturierung bis 1.1.2017 zwingend vorzunehmen. Dies kann entweder durch einen eigenen Rechnungskreis im Rechnungswesen des Vereins (bei kleinen Vereinen, bei denen der Profisport nicht im Vordergrund steht) oder durch die Ausgliederung des Profisportbetriebes in eine gesonderte GmbH erfolgen. Aufgrund der derzeitigen Struktur der meisten Vereine sollte eine Prüfung und etwaige Restrukturierung des Sportbetriebes möglichst rasch in Angriff genommen werden.

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